Mir ist heuer der dumme Fehler unterlaufen, dass ich schon im Dezember des Vorjahrs die neue Vignette gekauft, sie aber nicht gleich geklebt habe. Heuer im Jänner vergaß ich darauf in der Annahme, schon die gültige Vignette am Auto zu haben. So fuhr ich ruhigen Gewissens täglich über die Autobahn zur Arbeit“, berichtete eine Leserin. Auf ihren Fehler aufmerksam wurde die Frau erst, als die erste schriftliche Forderung auf Bezahlung der „Ersatzmaut“ eintrudelte. Wenige Tage später kam bereits die nächste Aufforderung, wieder 120 Euro zu bezahlen; und weitere könnten folgen. „Ich weiß natürlich, dass ich keinen Rechtsanspruch habe und es ganz allein meine Schuld ist. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, von dieser und weiteren Strafen abzusehen, da ich für mein Vergehen schon 120 Euro bezahlt habe. Da ich den ersten Brief erst 23 Tage nach der ersten Messung erhalten habe sind natürlich noch mehrere Messungen möglich oder sogar wahrscheinlich“, wandte sich die Frau an die Asfinag.

Mehrere Forderungen

„Erklärungen und Begründungen über die eigentliche Ursache der unberechtigten Fahrt auf der mautpflichtigen Autobahn dürfen dabei aufgrund der klaren Gesetzeslage nicht berücksichtigt werden!“, hieß es in der Antwort an die Vignettensünderin. Auf unsere Anfrage hin wurde im System nachgesehen: Eine weitere Forderung ist nicht zu erwarten. Außerdem erhielten wir die Information: „Eine Kulanz in solchen Fällen gibt es erst ab der vierten Ersatzmaut!“