Keine Woche vergeht nun ohne Gewitter, Überflutung, Vermurung oder eine andere Katastrophe; in diesem Zusammenhang ergeben sich eine Reihe von Fragen für Arbeitnehmer. Lesen Sie die Antworten der AK.
Darf ich der Arbeit fernbleiben, um mein Eigentum zu schützen?ANTWORT: Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, soweit dies möglich ist. Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob jene Zeit, die Sie zur Sicherung Ihres Eigentums oder des Eigentums Ihrer engsten Familienangehörigen benötigen, einen Dienstverhinderungsgrund darstellt. Das Oberlandesgericht Wien hat z. B. entschieden, dass ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt, wenn die Hochwasserhilfe für Geschwister keinerlei Aufschub duldete.
Wie ist die Rechtslage, wenn ich mich freiwillig zu Hilfsdiensten melde?ANTWORT: Melden Sie sich freiwillig, müssen Sie diese Dienstabwesenheit vorab mit Ihrem Dienstgeber vereinbaren (z. B. Urlaub, Zeitausgleich). Als freiwilliger Mitarbeiter einer Hilfsorganisation (z. B. Rotes Kreuz) dürfen Sie dem Dienst fernbleiben, wenn dies erforderlich ist, um Gefahr von Leib und Leben abzuwenden. Sie müssen einen derartigen Einsatz jedoch dem Arbeitgeber melden.
PETER FILZWIESER