Unser Leser aus Seeboden hat auf den Namen seiner minderjährigen Tochter einen Bausparvertrag mit seiner Adresse abgeschlossen. Als Erziehungsberechtigter (gemeinsame Obsorge) ist er im Vertrag eingetragen. Die Einzahlungen auf das Konto sind ausschließlich von ihm durchgeführt worden. Kürzlich stellte der Vater aber mit Verwunderung fest, dass die Adresse im Bausparvertrag ohne Rücksprache mit ihm auf jene seiner geschiedenen Frau (die gemeinsame Tochter wohnt auch dort) geändert wurde. „Auch die Post wurde an diese Adresse gesandt und von meiner Ex-Frau geöffnet!“, ärgert sich der Mann und wundert sich über die Begründung des Geldinstituts auf seine Anfrage hin. Demnach sei die Adresse laut zentralem Melderegister (ZMR) im Kundenstamm zu erfassen. Die Änderung sei im Zuge eines Gewinnspiels der Bank durchgeführt worden, bei dem das Kind die neue Adresse angegeben hätte. Nach einem ZMR-Abgleich sei dann die Änderung erfolgt.
Hauptwohnsitz im Inland
Auch aus datenrechtlicher Sicht ergibt sich für Höfferer kein Problem: „Weil die Bank das Gewinnspiel veranstaltet hat, ist eine Verarbeitung der Daten natürlich möglich, da keine Weitergabe an Dritte erfolgt ist. Günstig wäre es, wenn die Bank beim Gewinnspiel vermerkt, dass die Daten für Marketing, interne Zwecke etc. verwendet werden.“
PETER FILZWIESER