Übersteigt die Neuanschaffung der gestohlenen Wertgegenstände die vereinbarten Entschädigungsgrenzen, wird nur ein Teil des Schadens ersetzt!

Wer Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Edelmetall in höherem Wert besitzt, sollte sich beim Versicherungsberater nach den jeweiligen Entschädigungsgrenzen erkundigen oder die Bestimmungen in den Vertragsbedingungen nachlesen.

Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände mit maximal möglicher Sicherheit in Wand- oder Mauersafes oder Geldschränken auf. Lassen Sie diese nie frei herumliegen. Ein Safe oder Geldschrank muss den in den Versicherungsbedingungen definierten Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß versperrt sein, damit die Versicherung zahlt.

Für einfachen Diebstahl (wenn der Täter z. B. durch die unversperrte Keller- oder Balkontür ins Haus kommt) sind die Entschädigungsgrenzen bedeutend niedriger als bei Einbruch.

Gedeckt sind auch Kosten der Wiederherstellung der durch Einbruch beschädigten Baubestandteile wie Fenster und Türen. Auch die Kosten für notwendige Schlossänderungen sind oftmals – allerdings der Höhe nach begrenzt - mitversichert (zum Beispiel bis 750 Euro).

Versichern Sie unbedingt auch Schäden durch Vandalismus. Das sind Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung des Wohnungsinhaltes im Zuge eines Einbruchdiebstahls.

Achten Sie darauf, dass Türen und Fenster verschlossen sind, da Sie sonst die Versicherungsleistung auch wegen einer Obliegenheitsverletzung verlieren könnten.

Führen Sie zum Nachweis eines Schadens Verzeichnisse der Wertgegenstände mit Wertangaben und bewahren Sie diese samt Fotos gesondert auf.

Verständigen Sie nach einem Einbruch oder Diebstahl unverzüglich die Polizei und melden Sie den Vorfall Ihrer Versicherung.

Ersetzt wird im Schadensfall der Zeitwert. Die Differenz zum Wiederbeschaffungswert erhalten Sie, sobald Sie Sachen gleicher Art und Güte angeschafft haben.