Das Auto unserer Leserin wurde im Juni von ihrem Privatparkplatz gestohlen. Die Täter verursachten einen schweren Unfall, wodurch auch drei andere Autos beschädigt wurden. Die Diebe konnten ausgeforscht werden, doch es handelt sich um Jugendliche. „Meine Kfz-Haftpflichtversicherung übernahm den Schaden der Besitzer der anderen beschädigten Autos. Die Diebe meines Wagens werden auf Regress geklagt. Leider übernimmt aber meine Haftpflichtversicherung meinen Schaden nicht!“, klagt die Frau und hofft: „Vielleicht könnte ich auf Kulanz einen Teil bekommen, sodass ich mein Auto reparieren lassen kann?“

Kein Ersatz

Dann trete auch die Haftpflichtversicherung des Kfz für die Schäden Dritter ein, wie das im konkreten Fall offensichtlich passiert ist. „Wäre das Fahrzeug ordnungsgemäß versperrt gewesen, würde nur der Dieb selbst haften (bei mehreren haften alle), nicht aber der Halter des Fahrzeuges“, erklärt Jesenitschnig. In diesem Fall müssten sich Geschädigte an den Fachverband der Versicherungsunternehmen Österreichs wenden (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz). Wie kommt aber nun die Autobesitzerin zu ihrem Schadenersatz? „Die Frau kann sich nur an die tatsächlichen Schädiger halten!“, ist Jesenitschnig überzeugt.

Zahlungsbefehl

Wenn die Täter aber nichts hätten, trete der Grundsatz in Kraft: „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren!“ Die Frau könne aber einen Zahlungsbefehl erwirken und hätte dadurch die Gewissheit, dass ihre Forderungen erst in 30 Jahren verjähren.