Was ist grundsätzlich laut Gesetz in einer Wohnstraße erlaubt, was ist verboten? Welche Handhabe gibt es, wenn die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten werden? Dürfen Kinder Ball spielen? Wer haftet, wenn sie Schäden anrichten?

ANTWORT: Dazu erklärt die Verkehrsjuristin des ÖAMTC, Gabriele Zöscher: In einer Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind unter anderem der Fahrradverkehr und das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Wobei aber der erlaubte Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindert werden darf. Die Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei Zuwiderhandeln riskiert man eine Geldstrafe bis 726 Euro.

Da das Spielen in einer Wohnstraße gestattet ist, sind natürlich auch Ballspiele erlaubt. Wobei aber, wie erwähnt, der erlaubte Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindert werden darf.

Wenn durch spielende Kinder Schäden entstehen (parkender PKW etc.), ist die Frage der Haftung kompliziert. Es hängt davon ab, wie alt das Kind ist (Deliktfähigkeit?) und ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.