Lootboxen und Spieler-Packs im „Ultimate Team“-Modus von „FIFA“ standen in den vergangenen Jahren immer wieder in Kritik. Erst letztes Jahr hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien entschieden, dass der Spiele-Entwickler EA und Sony gegen das Glücksspielgesetz verstoßen würden. Darauf musste Sony Geld zurückerstatten.

Doch kein Glücksspiel

Spieler-Packs, oder auch Lootboxen, sind virtuelle Packerl, in denen Fußballspieler mit unterschiedlichen Stärken drinnen sind, mit denen man sein Team verbessern kann. Je stärker die Spieler, desto höher die Chance online gegen andere Spielende zu gewinnen. Die Krux bei der Sache: Wenn man eines dieser Packs kauft, weiß man vorher nicht, welche Spieler man erhält. Diese Mechanik sei laut Konsumentenschützern und Suchtexperten gleichzusetzen mit den Mechaniken des Glücksspiels. Vor allem Jugendliche seien sehr anfällig dafür, Geld in Videospielen auszugeben.

Doch am Donnerstag letzte Woche kam es zu einem für viele überraschenden Gerichtsurteil. Das Wiener Oberlandesgericht entschied, dass Lootboxen in Videospielen kein Glücksspiel seien. Die Spieler würden die Packs nicht kaufen, um einen finanziellen Gewinn zu erzielen, sondern um in dem Spiel voranzukommen. Zusätzlich könne man die Packs nicht als eigenständiges Spiel herausnehmen. Da „FIFA“ kein Glücksspiel ist, würde das auch für die Packs gelten.

EA freut sich über das Urteil

Laut EA sei das Urteil eine „richtungsweisende Entscheidung“. „Wir gestalten unsere Spiele so, dass sie unseren Spieler:innen viele verschiedene Auswahlmöglichkeiten, Fairness und Spielspaß bieten. Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, dass FUT-Packs kein Glücksspiel sind und dass Spieler:innen sie im Allgemeinen nicht erwerben, um einen Gewinn zu erzielen, sondern einfach als Teil des Spiels“, heißt es in einer Aussendung. „EA ist weiterhin der Meinung, dass optionale In-Game-Käufe, wenn es richtig gemacht wird, eine wichtige Rolle dabei spielen, den Spieler:innen viele verschiedene Auswahlmöglichkeiten zu geben, wie sie sich mit einem Spiel beschäftigen wollen.“

Urteil mit Vorsicht zu genießen

Wie der Standard berichtet, ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Eine rechtliche Auseinandersetzung sei demnach noch nicht vollkommen abgeschlossen. Nun sei der Oberste Gerichtshof als oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen am Zug. Der OGH könnte mit seiner Entscheidung Lootboxen in Videospielen in Österreich einschränken.