Aufweichungen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgen für Kritik. Das bereits im Nationalrat beschlossene Gesetz sieht vor, das viele Strafen erst bei wiederholtem Verstoß schlagend werden. Die Datenschutzbehörde soll im Erstfall nur eine Verwarnung aussprechen. Öffentliche und privatrechtlich agierende Stellen mit gesetzlichem Auftrag sind zudem von Geldbußen ausgenommen.

Die Umsetzung der EU-weiten Verordnung wurde am Freitag im Nationalrat mit Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen. Eine Analyse der Online-Zeitung Heise.de ("Österreich zieht dem Datenschutz die Zähne") beschreibt nun zahlreiche Aufweichungen. "Gegen Behörden und öffentliche Stellen", gegen "Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln" und gegen "Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden", besagt ein neu hinzugefügter Passus.

Gesetz wurde entschärft

Auch für Unternehmen oder Organisationen wurde das Gesetz entschärft. Die Behörde wird den Strafkatalog der EU-DSGVO "so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird", heißt es im finalen Text. Geahndet werden sollen nur schwere und wiederholte Verstöße. Gestraft werden darf außerdem nur noch, wenn nicht bereits eine andere Verwaltungsbehörde Bußgelder verhängt hat. Kritiker befürchten, dass auf die geringere Strafe ausgewichen werden könnte.

Auch NGOs sind von den Änderungen betroffen. Diese können nun nicht mehr Schadenersatz fordern, wenn sie im Namen von Betroffenen vor Gericht ziehen. Opfer von Datenschutzverletzungen müssen also persönlich vor Gericht ziehen. Kritik an den "Last-Minute"-Änderungen gab es etwa von Datenschutzaktivist Max Schrems. "Ein #SchussInsKnie für österreichische Bürger *UND* die Wirtschaft!", schrieb er auf Twitter. Verstöße gegen EU-Recht vermutet epicenter.works.

Aber auch Befürworter der Änderungen gibt es. So kann die Wirtschaftskammer (WKÖ) die Aufregung nicht nachvollziehen. "Unsachliche Kritik und Panikmache führt nur zur Verunsicherung der Unternehmerschaft", heißt es in einer Aussendung. Dass nun bei der Verhängung von Strafen die Verhältnismäßigkeit zu wahren sei, begrüßte der Fundraising Verband.