Möchte eine Person ein Klimaticket kaufen, muss sie zurzeit "Herr" oder "Frau" als Anrede auswählen. Auch für andere Ticketkäufe sieht die Registrierung im ÖBB-Ticketshop nur die beiden Anredeoptionen vor. Dagegen hat eine nicht-binäre Person bei der Gleichbehandlungskommission Beschwerde gegen die Unternehmen ÖBB und One Mobility Ticketing GmbH erhoben.
Und insofern Recht bekommen, als die Kommission es als "gerade noch" verhältnismäßig ansieht, eine Nachfrist bis 30. November zur Umstellung des Systems einzuräumen. Für das Vorliegen der Diskriminierung sei "grundsätzlich das Geschlechtsempfinden der Person ausschlaggebend", wie es heute in einer Aussendung des Vereins Venib (Verein Nicht-Binär) heißt. Eine falsche Anrede widerspreche dem Recht auf Nicht-Diskriminierung.
Entscheidung nicht rechtsverbindlich
Da die Gleichbehandlungskommission keine Behörde ist, trifft sie allerdings keine rechtsverbindlichen Entscheidungen. Sie ist den Arbeits-, Sozial- und Zivilgerichten nur als besondere Einrichtung zur Seite gestellt. Ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund einer Diskriminierung kann erst mit einer zivilrechtlichen Klage bei Gericht geltend gemacht werde. Im aktuellen Fall wollen sich das die Antragsteller:in und ihr Anwalt grundsätzlich vorbehalten.
Derlei könnten die Bundesbahnen nun zuvorkommen. "Die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden, ist den ÖBB sehr wichtig", heißt es auf Anfrage der Kleinen Zeitung. "Schon seit längerem" arbeite man deswegen an der "Einbindung der neutralen Anrede in den ÖBB-Ticketshop". Mit Ende November werde man den Ticketshop diesbezüglich abändern. Dann sollen Menschen zwischen "Herr", "Frau" und "Neutral" auswählen können.
Warum der technisch vermeintlich kleine Eingriff so lange dauert? Die neutrale Anrede in den ÖBB-Ticketshop zu integrieren, sei wegen der "zahlreichen Schnittstellen zu internen Systemen und den angeschlossenen Drittsystemen komplex gewesen", meinen die ÖBB.