Laut einem Bericht der "Presse" müssen sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) und das Finanzmarkt-Stabilitätsgremium (FMSG) mit einer Klage gegen die umstrittene KIM-Verordnung befassen. Die KIM-Verordnung schränkt seit August 2022 die Kreditvergabestandards ein.

Ein Bankkunde der Hypo Vorarlberg hat laut Presse einen Antrag auf "Aufhebung sämtlicher Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen" gestellt. Sein Argument: Die Verordnung sei gesetzwidrig, weil die systemischen Risiken für die Finanzstabilität gar nicht mehr existieren. Und tatsächlich kann der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung aufheben, wenn ihre gesetzliche Grundlage fehlt. Damit könnte der Hypo-Kunde die KIM-Verordnung kippen.

20 Prozent Eigenkapital

Die FMA hatte die Verordnung auf Empfehlung des FMSG erlassen, nachdem es mehrere internationale Warnungen wegen fragwürdiger Kreditvergabestandards der österreichischen Banken gab: zu viele variable Kredite, zu lange Laufzeiten, zu geringe Eigenmittel. Verpflichtend sind 20 Prozent Eigenkapital vom Kaufpreis inklusive Nebenkosten, eine Laufzeit von maximal 35 Jahren und eine sogenannte Schuldendienstquote von höchstens 40 Prozent des Haushaltseinkommens.

Die Kreditvergabe brach daraufhin ein. Aber nicht nur deshalb: In den vergangenen Monaten sind auch die Zinsen stark gestiegen. Die Folge: Allein im Juli 2023 sind in Österreich um 68 Prozent weniger neue Immobilienkredite vergeben worden als im Juli 2022. Die Banken fordern daher seit Längerem vehement, dass die KIM-Verordnung aufgehoben wird. 

14 Prozent Eigenkapital

Im konkreten Fall geht es um eine 217.000 Euro teure Eigentumswohnung, für die der Kunde aber nur knapp 14 Prozent Eigenkapital statt der in der KIM-Verordnung geforderten 20 Prozent mitbrachte. Auch hätte die monatliche Rate in Höhe von 911,45 Euro für einen fix verzinsten Kredit über 30 Jahre Laufzeit die erlaubte Schuldendienstquote von 40 Prozent um 6,9 Prozentpunkte überschritten. Die Hypo Vorarlberg habe den Kauf daher nicht finanziert.

Das FMSG sieht momentan keinen Anlass, die Regeln zu ändern. Die systemischen Risiken sind nach Ansicht des Gremiums durch den Rückgang der Immobilienpreise, den Anstieg der Zinsen und die schlechtere Entwicklung der Einkommen nach wie vor gegeben. In einer Aussendung verweist das FMSG darauf, dass mehr als die Hälfte der Banken weniger als 50 Prozent ihrer Ausnahmekontingente ausgenutzt haben. Nur einzelne Institute hätten "ihre Ausnahmekontingente mehr als ausgeschöpft".