Der Salzburger Energydrink-Hersteller Red Bull mit Headquarter in Fuschl ist mit einer Klage im Zusammenhang mit einer früheren Hausdurchsuchung der EU-Wettbewerbshüter vor Gericht abgeblitzt. Red Bull wollte das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg dazu bewegen, eine EU-Kartellrechtsentscheidung auszusetzen. Doch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am Freitag abgelehnt.
Das EU-Gericht gewährt in der Regel nur dann einstweilige Maßnahmen, die einen vorübergehenden Rechtsschutz bieten, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie durch die Maßnahmen der Behörden einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleiden werden.
Die Europäische Kommission hatte im März wegen des Verdachts illegaler Absprachen und Verstöße gegen die EU-Kartellregeln Firmenräumlichkeiten durchsucht. Red Bull hatte daraufhin die Razzia angefochten und behauptet, die Vorwürfe seien unbegründet und die EU-Wettbewerbshüter hätten keine ausreichenden Hinweise auf wettbewerbswidriges Verhalten gefunden, als sie die Razzia beschlossen hatten.
"Übermäßiger Eingriff"
"Die Kommission habe allem Anschein nach zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Entscheidung über keine ausreichenden Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verfügt, um eine Nachprüfung zu rechtfertigen", erklärt Red Bull in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht. Und kritisierte auch die unbefristete Durchsuchung seiner Brüsseler Büros durch die EU-Wettbewerbsbehörde als "übermäßigen Eingriff" in die Rechte des Unternehmens, kam damit nun aber nicht durch.
Auf Kosten der Konkurrenz?
Der Besuch der EU-Wettbewerbshüter bei Red Bull im März hat offenbar mit der Marktmacht des Unternehmens zu tun. Red Bull ist bei Energydrinks die Nummer eins in Europa, sieht sich jedoch der Konkurrenz anderer Hersteller ausgesetzt, die Marktanteile gewinnen wollen. Laut einem Bericht des Fachdienstes MLex konzentrierten sich die Vorwürfe auf die Geschäfte von Red Bull mit Einzelhändlern und darauf, dass das Unternehmen versucht haben könnte, eine vorteilhafte Behandlung für seine eigenen Getränke auf Kosten seiner Konkurrenten zu erlangen.