Die seit einigen Wochen vakanten Posten im Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) bleiben weiter unbesetzt. Die Regierung blieb die Nachbesetzungen beim heutigen Ministerrat erneut schuldig, damit besteht der OeNB-Generalrat statt aus zehn weiterhin nur aus fünf Personen und hat derzeit kein Präsidium. Die nächste Sitzung des Gremiums, die für den 2. Oktober anberaumt ist, findet aber dennoch statt, teilte die Nationalbank auf APA-Anfrage mit.
Das sei laut den Vertretungsregeln des Nationalbankgesetzes möglich. Sofern kein weiteres Mitglied des Generalrates überraschend ausfällt, sei das Gremium auch beschlussfähig, so eine OeNB-Sprecherin. Da derzeit kein Präsidium bestellt ist, übernehme Brigitte Unger als eine der drei dienstältesten Mitglieder als Vertreterin des Präsidenten den Vorsitz im Generalrat.
Mehrere Positionen im Generalrat ausgelaufen
Neben Unger sitzen noch Erwin Hameseder (Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien), Christian Helmenstein (Chefökonom der Industriellenvereinigung), Sigrid Stagl (Ökonomin für Sozialökonomie an der WU) und Susanne Riess-Hahn (Generaldirektorin Bausparkasse Wüstenrot) als verbleibende Mitglieder in dem Gremium.
Im Laufe des Jahres waren mehrere Positionen im Generalrat ausgelaufen. Anfang März waren die Mandate Bettina Glatz-Kremsner und Peter Sidlo noch mit Christian Helmenstein und Sigrid Stagl nachbesetzt worden. Danach gab es allerdings keine Nachbesetzungen mehr, obwohl die Mandate von Franz Maurer, Christoph Traunig, Stephan Koren sowie die des bisherigen Generalrats-Präsidenten Harald Mahrer und von Vizepräsidentin Barbara Kolm endeten. Ende August hieß es noch aus dem Finanzministerium, die Neubesetzungen würden bis zur nächsten Sitzung im Oktober erfolgen.
Uneinigkeit in der türkis-grünen Regierung
Der Grund für die fehlenden Nachbesetzungen liegt laut mehreren Medienberichten in der Uneinigkeit in der türkis-grünen Regierung über mögliche Kandidaten für die Positionen. Diese Problematik beschränkt sich derzeit nicht nur auf die OeNB. Auch in anderen Institutionen wie der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) liegen Postenbesetzungen auf Eis, weil sich die Koalitionspartner nicht einigen können.
Der Generalrat der Nationalbank ist das oberste Aufsichtsorgan der Nationalbank, also eine Art Aufsichtsrat, und hat vor allem die Aufgabe, das Direktorium, dem die operative Führung obliegt, zu beraten. Zudem schlägt der Generalrat der Regierung im Falle einer Neubesetzung im Direktorium die Mitglieder vor.
Ernennung der Mitglieder für die Dauer von 5 Jahren
Im Normalfall besteht das Gremium aus dem Präsidenten oder einer Präsidentin, einem Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Der Präsident ist zudem Vorsitzender der Generalversammlung, die jedes Jahr in den ersten sechs Monaten stattfindet und unter anderem den Jahresabschluss genehmigt. Die Ernennung der Mitglieder erfolgt über die Bundesregierung für die Dauer von 5 Jahren. Eine Wiedernennung ist möglich.