Mein Kind kann wegen einer Erkrankung nicht in den Kindergarten und ich kann keine Kinderbetreuung organisieren. Gibt es da eine Freistellung vom Dienst?
Antwort: Hier gibt es grundsätzlich den Anspruch auf Krankenpflegefreistellung, wie die AK-Expertin Bernadette Pöcheim erklärt. Wichtig: Sie müssen nachweisen, dass die Pflege notwendig ist und Sie keine Möglichkeit haben, das Problem zu lösen, ohne dem Dienst fernzubleiben. Bei getrennt lebenden Eltern ist kein gemeinsamer Haushalt nötig.
Was muss ich beim Antrag auf Pflegefreistellung berücksichtigen?
Antwort: Der Arbeitgeber ist so schnell wie möglich zu informieren, der Grund für die Pflegefreistellung muss nachweisbar sein. "Wenn Ihre Firma eine bestimmte Form des Nachweises verlangt, etwa eine ärztliche Bestätigung, muss sie die Kosten dafür tragen", sagt Pöcheim.
Was mache ich, wenn mein Kind zwar gesund ist, aber meine Mutter, die sonst die Kinder betreut, während ich arbeite, ausfällt?
Antwort: Wenn für den Ausfall schwerwiegende Gründe wie etwa eine Erkrankung vorliegen, gibt es ein Recht auf Betreuungsfreistellung. Handelt es sich um Ihr leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind, ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. "Handelt es sich hingegen um das leibliche Kind Ihres Ehepartners, Lebensgefährten oder Partners, ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich", sagt Pöcheim.
Mein Kind muss ins Krankenhaus. Was mache ich, wenn ich deshalb nicht arbeiten gehen kann?
Antwort: Wer sein unter 10-jähriges Kind zu einem stationären Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt begleitet, hat jedenfalls Anspruch auf Pflegefreistellung, in diesem Fall "Begleitungsfreistellung". Wieweit dafür ein gemeinsamer Haushalt nötig ist, hängt, wie in Frage 3 erklärt, wieder davon ab, ob es sich um das leibliche Kind handelt oder nicht.
Wie lange kann man bei Pflegefreistellung dem Dienst fern bleiben?
Antwort: Pro Arbeitsjahr hat man das Recht auf eine Woche Pflegefreistellung im Ausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. "Wenn Sie 27 Stunden pro Woche arbeiten, haben Sie 27 Stunden Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr", nennt Pöcheim ein Beispiel. Man kann diese Zeit wochenweise, tage- oder auch stundenweise in Anspruch nehmen, je nachdem, wie man sie braucht. Pöcheim: "Es gibt prinzipiell für alle drei Pflegefreistellungsarten, also Krankenhausbegleitung, Betreuung und Pflege insgesamt nur eine Woche pro Arbeitsjahr. Egal, wie viele Kinder Sie betreuen oder pflegen. Nur wenn das unter 12-jährige Kind neuerlich erkrankt, gibt es den Anspruch auf eine zweite Woche."
Was passiert, wenn mein Anspruch auf Pflegefreistellung aufgebraucht ist?
Antwort: Dann dürfen Sie Urlaub nehmen, ohne diesen mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. "Dazu müssen sie aber noch Resturlaub haben. Und das Kind muss pflegebedürftig krank sein – und Sie dürfen kein Recht auf Entgeltfortzahlungen durch den Arbeitgeber aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen haben", ergänzt Pöcheim.
Bekomme ich bei Pflegefreistellung mein Entgelt weiter bezahlt?
Antwort: Ja.
Mein Kind muss nach einer schweren Krankheit in eine Reha-Einrichtung. Wie regle ich das mit meiner Firma?
Antwort: Ab 1. November 2023 gibt es in diesen Fällen einen Rechtsanspruch auf Begleitung zur Reha, wenn man den Dienstgeber spätestens eine Woche nach Erhalt der Reha-Bewilligung darüber informiert. Die Regelung gilt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr und Kind. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wie die AK-Expertin betont, es kann aber beim Sozialministeriumservice ein Antrag auf Pflegekarenzgeld gestellt werden.