Die Mitarbeiterin einer Kärntner Bank soll das Bankgeheimnis verletzt haben, indem sie Informationen an Dritte weitergegeben hat. Der Fall ist bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt worden. "Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wir haben Ermittlungen aufgenommen", bestätigt Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse.

Trotz laufender Ermittlungen gegen sie, arbeitet die Angestellte indessen weiter in der Bank, wie deren Geschäftsleiter bestätigt. Er sagt: "Die Staatsanwaltschaft hat bisher keine konkreten Vorwürfe genannt und die Bank hat auch keine Auffälligkeiten festgestellt. Selbstverständlich erfüllt die Raiffeisenbank die gesetzlichen Anforderungen zum Bankgeheimnis."

Bestätigt sich der Verdacht, wäre ein Straftatbestand gegeben. Konkret geht es um Paragraf 101 des Bankwesen-Gesetzes, der besagt: "Wer Tatsachen des Bankgeheimnisses offenbart oder verwertet, um sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder um einem anderen einen Nachteil zuzufügen, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Mit dem Abschluss der Ermittlungen ist Ende Oktober zu rechnen.

Parallel liegt der Fall offenbar auch dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vor, und zwar zur Untersuchung "des Vorwurfs der Verletzung der Privatrechte und der Datenschutzrechte". Von dort heißt es: "Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben und den Bestimmungen der Strafprozessordnung zufolge Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind. Daher dürfen zu konkreten Ermittlungsverfahren keine weiteren Auskünfte erteilt werden."