Der Kärntner Landesenergieversorger Kelag muss einen gesetzlich festgelegten Energiekrisenbeitrag – landläufig „Übergewinnsteuer“ genannt - zahlen. „Wir erwarten, dass es bei der Kelag für das Jahr 2023 zu einer Erlösabschöpfung im mittleren, einstelligen Millionenbereich kommt“, sagt Kelag-Sprecher Josef Stocker auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Energiekrisenbeitrag
Kelag zahlt Übergewinnsteuer im mittleren einstelligen Millionenbereich
![Wasserkraftwerk der Kelag (Innerfragant) Wasserkraftwerk der Kelag (Innerfragant)](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/s3q8rz-326D46E1-53AE-4628-ADC9-54697ECEDF74_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/326D46E1-53AE-4628-ADC9-54697ECEDF74_v0_h.jpg)