Im Zuge der voranschreitenden Ermittlungen im Baugewerbe brachte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vergangene Woche einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,8 Millionen Euro gegen die Granit Holding GmbH sowie zwei ihrer Tochtergesellschaften beim Kartellgericht ein.
Die "Gesamtzuwiderhandlung" betreffe, so die BWB in einer Aussendung, kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau, vorwiegend Straßenbau in ganz Österreich von 2002 bis 2017. Granit selbst war dabei – entsprechend dem regionalen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens – insbesondere im östlichen Teil des Bundesgebietes an der Gesamtzuwiderhandlung beteiligt.
Auch gegen die Tiroler Fröschl AG beantragte die Bundeswettbewerbsbehörde bei Gericht einen Strafantrag in Höhe von 1,4 Millionen Euro.
Geminderte Geldbuße fällig
Die Beschwerdepunkte wurden von Granit anerkannt. Granit kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB und gab ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Zudem wurde auch die Einrichtung eines umfassenden Compliance-Systems mitberücksichtigt. Die BWB beantragte daher ‒ unter Einbindung des Bundeskartellanwalts ‒ eine geminderte Geldbuße von 9,8 Millionen Euro. Das Unternehmen hat die Höhe als verhältnismäßig anerkannt.
Große Anzahl an Bauvorhaben
Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft bzw. das Baugewerbe, wobei nahezu sämtliche Sparten im Bereich Hoch- und Tiefbau, insbesondere schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau, umfasst waren.
Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind insbesondere zahlreiche öffentliche, aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben, gegen eine Vielzahl der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Absprachen, um sich zu Aufträgen zu verhelfen
Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, dem Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.
Unter anderem wurden zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von "Deckangeboten" vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten. Derartige Deckangebote wurden dabei sowohl im Rahmen von Gesprächsrunden unter den Mitbewerbern als auch in Form bilateraler Kontakte abgestimmt.