Nehmen wir an, Sie verdienen exakt 1000 Euro brutto monatlich und bekommen Ihr Gehalt 14-mal pro Jahr. Dann landen 14 mal 17,80 Euro auf Ihrem Pensionskonto. Nach 45 Jahren der Erwerbstätigkeit ergibt sich daraus eine nicht gerade üppige Monatspension von 801 Euro. Das lässt sich heute schon vom Online-Pensionskonto ablesen, das seit 2014 allen Geburtsjahrgängen ab 1955 zur Verfügung steht, die hierzulande pensionsversichert sind oder waren. Die Zugriffe auf das digitale Konto steigen jedenfalls kontinuierlich, wie die Zahlen des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger zeigen. Mit Stand 22. Juni gab es heuer schon mehr als eine Million Zugriffe.

„Die Menschen neigen aber leider dazu, sich erst Gedanken über ein Ereignis zu machen, wenn es unmittelbar bevorsteht“, schildert man bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Erfahrungen aus der Beratungspraxis und kann nur wärmstens empfehlen, sich möglichst Zeit seines Erwerbslebens Gedanken über etwaige Pensionsansprüche zu machen.

„Es gibt einige Möglichkeiten, etwas gegen Altersarmut zu tun“, sagt etwa die AK-Expertin Bernadette Pöcheim und spricht dabei vor allem Frauen an. Frauen in Österreich erhalten nämlich eine durchschnittliche Bruttopension von gerade einmal 1285 Euro, Männer kommen hier auf 2162 Euro.

Teilzeitfalle 

Die Fallen liegen unter anderem in der Teilzeitarbeit. „Halber Lohn heißt auch halbe Pension“, bringt es Pöcheim auf den Punkt. Der Rat lautet also: „Stocken Sie nach Möglichkeit Ihre Stunden auf und verlagern Sie lieber Ihre Arbeitszeit, statt die Stunden zu reduzieren.

Die Pension "splitten"

Pensionssplitting haben im Jahr 2022 laut PVA in Österreich 1097 Elternpaare genutzt. Empfehlenswert ist es in allen Fällen, in denen ein großer Unterschied zwischen den aktuellen Pensionskontogutschriften zwischen den Elternteilen besteht. Mit der Entscheidung können sich Eltern bis zum zehnten Geburtstag des zuletzt geborenen Kindes Zeit lassen, sofern der Altersunterschied zwischen den Kindern nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Es können bis zu sieben Jahre Pensionssplitting pro gemeinsamem Kind beantragt werden. Den Effekt beschreibt Pöcheim vereinfacht so: „Wenn der Partner ein Jahr monatlich 1500 Euro seiner Frau überträgt, erhöht sich deren monatliche Pension um 26,70 Euro, nach zwei Jahren ergeben sich 53,40 Euro. Werden die gesamten sieben Jahre ausgeschöpft, dann erhöht sich die monatliche Pension der Frau allein durch das Pensionssplitting um 186,90 Euro.“

Zu Vorsicht ist auch bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu raten: „Bei geringfügiger Beschäftigung sollten Sie nach Möglichkeit eine begünstigte Selbstversicherung abschließen. Den Versicherungsbeitrag kann auch Ihr Partner bezahlen“, sagt Pöcheim.

Grundsätzlich gilt, wie die AK-Expertin betont, vor allen wichtigen Entscheidungen im Leben wie Jobwechsel, Familienplanung oder Trennung bzw. Scheidung: „Sie sollten vor der Entscheidung Ihren Pensionskonto-Auszug zur Hand nehmen.“ Selbst bei Scheidungsvereinbarungen könnte das wichtig sein.

Später in Pension

Eine Möglichkeit, die Pension zu erhöhen, ist auch, den Pensionsantritt bis zu drei Jahre nach hinten zu verschieben, mit dem Erreichen des Regelpensionsalters also nicht gleich in Pension zu gehen. Pöcheim: „Neben der normalen Pensionserhöhung gibt es dadurch einen jährlichen Bonus von 4,2 Prozent von der Gesamtpension – jedoch maximal für drei Jahre.“ Bei der PVA gehen immer wieder Anfragen dazu ein. Umgekehrt besteht freilich auch Interesse an einem früheren Pensionsantritt.