Nach der Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof gegen die BTV zieht die Bank Austria die Klage im weitgehend inhaltsgleichen Parallelverfahren gegen die BKS Bank laut einer Aussendung der BKS zurück. "Unter ausdrücklichem Anspruchsverzicht", heißt es darin. Die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3-Banken sei damit "höchstgerichtlich als rechtmäßig bestätigt" worden.

"Unterstellungen, wonach die BKS Bank bei Kapitalerhöhungen nicht rechtmäßig gehandelt hätte und bestimmte Aktionäre bevorzugt hätte, sind damit ein für alle Mal vom Tisch“, erklärt BKs-Vorstandsvorsitzende Herta Stockbauer.

"Hoffen, dass die Schikanen gegen uns ein Ende finden"

Die UniCredit-Bank Austria (UCBA) wollte gerichtlich durchsetzen, dass bisherige Kapitalerhöhungen der BKS Bank, Oberbank und BTV als unzulässig festgestellt werden und künftige Kapitalerhöhungen, wie sie bisher erfolgt sind, verboten werden.

„Wir hoffen, dass die seit vielen Jahren anhaltenden Schikanen der UCBA gegen uns nun ein Ende finden werden. Der Versuch, in diesem Urteil etwas Positives für sich zu finden, ist nahezu grotesk. Und kann wohl nur darin begründet sein, die enorm hohen Rechtskosten zu rechtfertigen. Allein die Pauschalgebühren, welche die UCBA zu entrichten hatte, betrugen in Summe 12,5 Millionen Euro", so Stockbauer.

Die vorliegende Entscheidung des OGH entziehe laut BKS Bank auch den gesellschaftsrechtlichen Vorwürfen, welche in bis zur Entscheidung der Übernahmekommission unterbrochenen Anfechtungsverfahren
der UniCredit gegen verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse
der 3 Banken erhoben wurden, die Grundlage.

Bank Austria-Sprecher Matthias Raftl bestätigt auf Anfrage der Kleinen Zeitung, dass man das Parallelverfahren zur BTV zurückziehe. "Das Minderheitenverfahren gegen die Vorstände der BKS und die Verfahren vor der Übernahmekommission und die damit zusammenhängenden Beschlussanfechtungsverfahren betreffend behaupteter rechtswidriger HV-Beschlüsse bleiben jedoch aufrecht."