Im schon länger schwelenden Streit zwischen der UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Revision der Bank Austria zurückgewiesen. Damit bestätigte der Gerichtshof eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom Juni 2022, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das Oberlandesgericht hatte die Klage gegen die BTV damals als formal unzulässig und inhaltlich unbegründet beurteilt.
Streit um Einfluss und Kontrolle
Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe und der Bank Austria, die größte Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS und BTV, dauert bereits seit 2019 an. Kern des Disputs sind Kapitalerhöhungen unter den 3-Banken, die wechselseitige Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.
Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe. Sie vermutet, dass aufgrund der ringförmigen Beteiligungen Kapitalerhöhungen (u. a. der Oberbank) zumindest teilweise aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien.
Forderung, eigene Vorstände zu klagen
Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr als 6 Millionen Euro klagen. Es ging darum, dass Oberbank und BKS im Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und BTV-Aktien erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Am selben Tag wurden diese zum Marktpreis an die G3B Holding (Generali) und die BTV Privatstiftung weiterverkauft. Daraus entstand ein Verlust.
Juristische Niederlagenserie
Die Bank Austria hat in der Auseinandersetzung bereits eine juristische Niederlagenserie erlitten. In der jüngsten Abweisung der Revision durch den OGH ortet sie aber auch positive Signale.
Die 3-Banken-Gruppe fühlt sich hingegen bestätigt. "In der von der UniCredit vor bereits über vier Jahren losgetretenen intensiven juristischen Auseinandersetzung um die Eigenständigkeit und regionale Selbstständigkeit der BTV sowie ihrer Schwesterbanken hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den zentralen Argumenten der UniCredit nun unmissverständlich den Boden entzogen", heißt es in einer Aussendung. Georg Eckert, Partner der Kanzlei wkk law und Rechtsvertreter der BTV, erklärt: "Die gesellschaftsrechtlichen Angriffe der UniCredit gegen die Kapitalerhöhungen und die gesellschaftsrechtliche Struktur sind damit beim Höchstgericht gescheitert. Die von der UniCredit gegen Oberbank und BKS eingeleiteten Parallelklagen sind damit ebenfalls abweisungsreif." Man gehe davon aus, dass die UniCredit diese Klagen zurückziehen werde.
"Offene Verfahren konsequent weiterverfolgen"
Laut Matthias Raftl, Sprecher der UniCredit Bank Austria stärke die Entscheidung den Minderheitenschutz, da klargestellt worden sei, "dass Ringbeteiligungen wie im Falle der 3-Banken grundsätzlich nur bis durchgerechnet 10 Prozent zulässig" seien. Außerdem sei die Argumentation der UniCredit Bank Austria im Verfahren vor der Übernahmekommission vom OGH bestätigt worden, so Raftl in einer Stellungnahme, "indem klargestellt wurde, dass die 3-Banken-Gruppe mit der G3B sowie mit den Nebenintervenientinnen kein Mutter-Tochter-Verhältnis haben, was entsprechende Konsequenzen für die Beurteilung der Aktientransaktionen innerhalb der 3-Banken Gruppe" haben werde. Und schließlich habe der OGH den Anspruch von Minderheitenaktionären bestärkt, wonach diese veranlassen können, dass die Aktiengesellschaft gegen ihren eigenen Vorstand Schadenersatzansprüche geltend macht, wie das die Bank Austria im Falle des BTV Aktienverkaufs durch Wüstenrot bereits gemacht hat.
Man beabsichtige, die anderen, offenen Verfahren konsequent weiterzuverfolgen, "um die Wahrung der Rechte aller Minderheitsaktionäre der 3 Banken in vollem Umfang zu gewährleisten und endlich eine zeitgemäße Governance zu etablieren.“