In der Klage der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) gegen die Republik Österreich wegen der Bedingungen für den Bezug des Energiekostengutscheins hat am 17. August 2023 ein erster Verhandlungstermin stattgefunden. Die AK sieht die gesetzliche Grundlage für den Gutschein als gleichheitswidrig an, weil viele Konsumenten den Gutschein in Höhe von 150 Euro nicht in Anspruch nehmen konnten bzw. er nicht alle Empfänger erreichte. Der Prozess wird am 18. Oktober fortgesetzt.

Viele Beschwerden gingen ein

Am 9. April 2022 trat der Gutschein per Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) in Kraft. An jede Adresse in Österreich wurde ein Gutschein in Höhe von 150 Euro versendet, um die Haushalte wegen der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Um diesen beim Finanzministerium einzulösen, durfte man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und man musste über einen aufrechten Energieliefervertrag, also über einen Stromzähler, verfügen. Weil aber viele Konsumentinnen und Konsumenten zwar einen Haushalt, aber keinen Stromzähler haben, etwa weil ihre Stromkosten mittels Subzähler bzw. über die Betriebskosten abgerechnet werden, haben laut AK viele durch die Finger geschaut. Bei den Konsumentenschützern häuften sich daraufhin die Beschwerden.

Ein konkreter Fall vor Gericht

Der Wortlaut im "Bundesgesetz, mit dem ein Energiekostenausgleich eingeführt wird" stelle eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar und ist damit verfassungswidrig, so der Schluss der AK. Vor Gericht unterstützt die Arbeiterkammer nun eine Betroffene. Die Frau lebe in einem eigenen Haushalt, verbrauche und zahle ihren eigenen Strom, so AK-Fachmann Paul Rusching in einer Aussendung nach der Verhandlung. "Es steht für uns damit außer Frage, dass ihr der Energiekostengutschein zusteht", betonte Rusching.

Nachzahlung

Beim ersten Prozesstag sei die weitere Verfahrensweise bestimmt worden. So wolle das Gericht zunächst geklärt haben, wie viele Haushalte in Österreich von der möglichen Gleichheitswidrigkeit betroffen sind. Der Rechtsvertreter der Republik habe angekündigt, dass ein Repräsentant der Republik beim nächsten Termin am 18. Oktober eine Aussage machen werde. Ein Urteil im Sinne der AK könnte erhebliche Konsequenzen haben, die AK hoffte auf eine Nachzahlung für all jene, die bisher nicht zum Zug kamen.