Vizekanzler Werner Kogler hatte es am Montagabend im ORF-Sommergespräch bereits angekündigt, am Dienstag folgten die Details von Sozial- und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch.

Das Bundesministerium habe den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage gegen den Bankensektor beauftragt, teilt dieser in einer Aussendung mit. Bereits im Juni habe der VKI "die Bank Austria als Marktführer, stellvertretend für die gesamte Branche abgemahnt". Dass Banken die Sollzinsen "ständig nach oben schraube, die Habenzinsen aber bei null lassen, ist inakzeptabel", so der Minister. "Hier werden Gewinne auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten innen gemacht“, urteilt Rauch. Er sei zuversichtlich, dass diese ‚unzulässigen Geschäftspraktiken‘ gerichtlich untersagt werden“. 

Entscheidung in erster Instanz noch heuer erwartet

Die Banken würden auf Girokonten in der Regel - bei Überziehungen - hohe Sollzinsen verrechnen. "Bei der UniCredit Bank Austria AG sind es derzeit 12,5 Prozent. Für Guthaben auf Gehaltskonten verrechnet die UniCredit Bank Austria aber einen Zinssatz von 0 Prozent", wird in der Aussendung betont. Eine Überprüfung des VKI habe ergeben, dass diese Geschäftspraxis die gesamte Bankenbranche betrifft. "Bereits im Juni wurde deshalb die Bank Austria als Marktführerin stellvertretend für die gesamte Branche abgemahnt. Da die Bank nicht bereit war, eine freiwillige Unterlassungserklärung abzugeben, hat der VKI nun im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage eingebracht." Mit einer Entscheidung der ersten Instanz werde noch in diesem Jahr gerechnet.

"Habe VKI beauftragt, dagegen juristisch vorzugehen."

Zinssätze seien "von vielen Faktoren am globalen Finanzmarkt abhängig". Bei Krediten werden sie meist mit einem Aufschlag an die Konsumentinnen und Konsumenten weiterverrechnet. Bei Girokonten, umgangssprachlich als Gehaltskonten bezeichnet, würden die Banken indes anders agieren. "Der Sollzinssatz ist variabel und steigt mit den Zinserhöhungen am Geldmarkt. Die Habenzinsen bleiben fix bei null, auch wenn die Zinsen am Geldmarkt weiter steigen sollten." Das Konsumentenschutzministerium verweist auf eine von der Arbeiterkammer geführten Vergleichswebseite für Girokonten - dort lagen die Sollzinsen für Kontoüberziehungen im österreichischen Bankensektor zwischen 6,75 und 13,25 Prozent. Die Habenzinsen für Kontoguthaben indes nur bei 0 oder 0,01 Prozent. "Es ist offensichtlich, dass diese Geschäftspraxis die gesamte österreichische Bankenbranche betrifft”, kritisiert Rauch. "Ich habe den VKI daher beauftragt, dagegen juristisch vorzugehen."

Fehlende Verzinsung von Guthaben auf Gehaltskonten

Konsumentinnen und Konsumenten seien auf ein Girokonto angewiesen. "Die Banken nützen diese Abhängigkeit mit ihrer Geschäftspolitik. Das ist eine gravierende Verletzung des Gleichbehandlungs- und Zweiseitigkeitsgebots und muss nach unserer juristischen Einschätzung jedenfalls unzulässig sein. Es kann nicht sein, dass nur die Banken vom Aufwärtstrend am Geldmarkt profitieren", so Rauch.

Bislang habe das Ministerium nur gegen die fehlende Verzinsung von Guthaben auf Gehaltskonten rechtliche Maßnahmen ergriffen. "Bei den Zinsen für Spareinlagen war die Situation bis zum Frühsommer 2023 ähnlich. Allerdings haben die Banken für diesen Bereich Änderungen angekündigt und teilweise auch bereits vorgenommen", heißt es weiter.