Die massiven Unwetter, das Hochwasser und Hangrutschungen in Teilen der Steiermark treffen naturgemäß auch zahlreiche Wirtschaftstreibende und ihre Betriebe ganz massiv. Gemeinsam mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und der Wirtschaftskammer Österreich hat die steirische WK daher ihre Soforthilfen für betroffene Mitgliedsbetriebe aufgestockt. Die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb beträgt pro Schadensfall zehn Prozent des entstandenen Schadens, gedeckelt mit 20.000 Euro. „Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben rasch und möglichst unbürokratisch zur Seite stehen“, wird seitens der Wirtschaftskammer und der SVS betont. Ansprechpartner für sämtliche Unwetter-Schadensfälle sei die jeweils zuständige Regionalstelle (Online: wko.at/stmk/regionalstellen).
Unwetter und Überflutungen haben in den vergangenen Tagen in Österreich ein Bild der Verwüstung hinterlassen. "Das katastrophale Ausmaß zeigt, dass wir uns gegen solche Ereignisse künftig besser schützen müssen, speziell was die finanzielle Absicherung anbelangt. Wir diskutieren in Österreich seit Jahren über eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen. Hier müssen wir endlich vom Reden ins Tun kommen, darum haben wir uns im letzten Wirtschaftsparlament auch klar für eine Naturkatastrophendeckelung im Versicherungsvertragsgesetz ausgesprochen. Denn hier braucht es im Sinne der gewerblichen Unternehmen und der Konsumenten eine möglichst breite Streuung", sagt Josef Herk, Präsident WKO Steiermark, der am Dienstag betroffene Betriebe in der Südsteiermark besuchte.
Die Wirtschaftskammer Steiermark werde demnach alles tun, um gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, zur gesetzlich geregelten Feuerversicherung den Bereich Naturkatastrophendeckung im Versicherungsvertragsgesetz hinzuzufügen, um eine Risikoabwälzung bei Katastrophenschäden im Sinne der gewerblichen Unternehmen und der Konsumenten zu ermöglichen.
Studien belegen Risiko
Gunther Riedlsperger, Fachverbandsobmann Stellvertreter und Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler in der Steiermark, sagt zum aktuellen Risiko: "Studien der ZAMG zeigen, dass in den letzten 20 Jahren die Starkregenereignisse um 20 Prozent zugenommen haben. In Prognosemodellen ist für die nächsten 30 Jahre eine weitere Steigerung um bis zu 26 Prozent und längerfristig bis zu 40 Prozent zu erwarten." Private Versicherungen stellen freilich eine Möglichkeit zum Risikotransfer von Naturkatastrophen dar, sie können aber bislang in Österreich nur für Naturrisiken wie Sturmschäden und Hagel angeboten werden. Für andere Naturgefahren (etwa Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmungen, Vermurungen oder Lawinen) gibt es keine Möglichkeit der Versicherungswirtschaft, die Risken vollständig zu tragen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Daher brauche es gesetzliche Rahmenbedingungen, dass zur gesetzlich geregelten Feuerversicherung der Bereich Naturkatastrophendeckung hinzugefügt wird. Hierfür ist eine Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes notwendig. Die Versicherungswirtschaft hat in Bezug auf eine geeignete Modellrechnung und den rechtlichen Abstimmungsprozess mit den Ministerien, bereits ein fertiger Vorschlag vorgelegt.
Vorschläge der WKO
- Elementarschadenpaket: Die Deckungen in der Feuerversicherung müssten um diese Naturkatastrophen‐Deckung erweitert werden.
- Risikodifferenzierte Prämien: Das Modell sollte insofern gerecht sein, dass es eine risikobezogene Gestaltung der Prämie gibt.
- Selbstbehalte: Die bereits ausgearbeiteten Modelle sehen zur Reduktion der Prämie auch einen möglichen Selbstbehalt vor, sodass sich insgesamt ein sehr kostenverträgliches Modell für alle Versicherten ergibt.
"Daraus würden sich zahlreiche Vorteile für die Versicherten, aber auch für die öffentliche Hand ergeben". - Guter Versicherungsschutz im Bereich Sturmversicherung (z. B. Hagel und Schneedruck inkludiert)
- Nur eingeschränkte Möglichkeit der Mitversicherung, Hochwasser, Überschwemmung, Muren, Lawinen und Erdbeben – letztes Erdbeben Steiermark 6.6.2023, Obersteiermark, Stärke 3.6
- Die WKO-Forderung wurde bereits umgesetzt in Belgien, Frankreich, Spanien, Schweiz und Großbritannien
- 100 % Entschädigung mit vollem Rechtsanspruch (Katastrophenfonds zahlt in der Praxis nur 20 – 50 % des erlittenen Schadens ohne Rechtsanspruch)