Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Die Pauschalförderung wird automatisiert berechnet und kann bis zu 2475 Euro betragen. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Die Energiekostenpauschale wird über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt. Anträge können online von 8. August bis 30. November 2023 gestellt werden.

Keine Dokumente vorzulegen

Die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Es sind keine Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen notwendig. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz berechnet. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten sofort bei der Antragstellung eine Information über die berechnete Förderung, die innerhalb weniger Tage ausbezahlt wird. Benötigt werden für die Antragstellung eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal. 

"Das Warten für viele Klein- und Kleinstbetriebe hat endlich ein Ende: Ab sofort kann das Energiekostenpauschale für 2022 beantragt werden. Das ist eine gute Nachricht für viele kleine Unternehmen, die im vergangenen Jahr mit explodierenden Energiekosten zu kämpfen hatten", sagt der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Karlheinz Kopf.

Warten auf Energiekostenzuschuss II

Wichtig aus Sicht der WKÖ ist, dass nach dem jetzigen grünen Licht für das Energiekostenpauschale für 2022 nun rasch die Vorbereitungen für das Energiekostenpauschale für 2023 starten. Und nach wie vor offen ist die Beantragungsmöglichkeit für den Energiekostenzuschuss II, der ebenfalls endlich auch auf Schiene gebracht werden muss.

WKÖ-Generalsekretär Kopf: "Die Konjunktur trübt sich zusehends ein, die Industrie steht sogar vor einer Winterrezession und bei vielen Betrieben geht es schlicht um die Existenz – da kann es nicht sein, dass von der Regierung seit der Ankündigung des EKZ II im Dezember 2022 nicht mehr kommt als 'Bitte warten'. Im Sinne des Standortes darf die Regierungskoalition hier nicht weiter unnötig Zeit verlieren. Die Betriebe brauchen für den Herbst dringend ein Signal, dass die Mittel bald fließen werden."