Das Obergericht in Maribor hat ein Urteil in einer Zivilklage gegen den Verbund wegen des Drau-Hochwassers 2012 aufgehoben. In dem Zwischenurteil im September 2022 sah ein Gericht in erster Instanz den Energieversorger als verantwortlich für die Flutwelle auf der slowenischen Seite der Grenze. Nun wurde in der zweiten Instanz einer Berufung stattgegeben, berichtete die Nachrichtenagentur STA am Montag. Damals waren sowohl das Slowenien als auch Kärnten betroffen gewesen.
Ein lokaler Bootsverein klagte den Verbund nach dem verheerenden Hochwasser auf rund 13.000 Euro Schadenersatz. Das Bezirksgericht hatte daraufhin im vergangenen September in einem Zwischenurteil, dem noch die Entscheidung über den Schadensersatz folgen sollte, erstmals die Verantwortung für die Überschwemmung beim Verbund gesehen. Das Urteil basierte auf dem Gutachten eines deutschen Sachverständigen.
"Keine ausreichenden Beweise für Schaden vorgelegt"
Das Obergericht stellte nun fest, dass der Kläger keine ausreichenden Beweise für den Schaden vorgelegt habe. Die Voraussetzungen für ein Zwischenurteil seien darum nicht gegeben. Dem Bootsverein wurde angeordnet, dem Verbund die Verfahrenskosten in der Höhe von 105.000 Euro zu zahlen. Die Vereinsanwältin, die auch mehrere andere Kläger gegen Verbund vertritt, kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Der Verbund, der in Slowenien von mehreren Dutzend Hochwassergeschädigten verklagt wurde, weist die Verantwortung für die Überschwemmungen in Slowenien jedoch zurück. Die Klagen, die sich bereits seit über einem Jahrzehnt hinziehen, werden vor Gerichten in Maribor, Ptuj und Slovenj Gradec behandelt. Alle Prozesse, die bisher beendet wurden, gingen zugunsten des Verbunds aus. Die Klagen wurden entweder als unzulässig oder unbegründet abgewiesen, einige wurden auch zurückgezogen.