Neu ist die Kritik nicht, zuletzt wurde sie aber wieder mit besonderer Vehemenz vorgetragen: Für weite Teile der Banken-, Immobilien- und Bauwirtschaft ist nicht nur das Wort an sich ein "Monster", sondern auch die dahinterstehenden Regeln: Es geht um die "Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung", kurz "KIM-Verordnung", an der man vor dem Hintergrund einbrechender Neubauzahlen im privaten Bereich kein gutes Haar lässt.
Kritik gibt es auch von politischer Seite, besonders laut zu Wort gemeldet hat sich wiederholt Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Erst unlängst betonte sie im "Kurier": Es seien Organisationen wie die Finanzmarktaufsicht (FMA), "die unseren Häuslbauern das Leben unnötig schwer machen".
Aber ist das tatsächlich so? Die Kritik greift letztlich zu kurz: Denn die FMA hat die KIM-Verordnung im Vorjahr – gültig mit August – zwar erlassen. Sie folgte damit aber einer Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums, in dem – neben der FMA – auch Vertreter der Nationalbank, des Fiskalrats und des Finanzministeriums sitzen. Das Gremium muss mögliche systemische Risiken für das Finanzsystem im Blick haben. In Zeiten der bis Juli 2022 andauernden jahrelangen Nullzinsphase hatte u. a. die Europäische Zentralbank immer wieder gewarnt, dass die Vergabekriterien für Immo-Kredite in Österreich im internationalen Vergleich auffällig locker seien. Darauf wurde dann mit der KIM-Verordnung reagiert. Die vorgeschriebenen Eigenmittel müssen bei mindestens 20 Prozent des Kaufpreises liegen, die monatliche Tilgungsrate darf 40 Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen, die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre. Im April gab es zwar leichte Lockerungen, u. a. bei Zwischenfinanzierungen. Kritikern ging das aber nicht weit genug, sie pochen auf massive Änderungen oder eine Abschaffung.
Längst nicht die einzige Hürde ...
Doch würde das die Wohnkreditvergabe, die im Vergleich zum Vorjahr teils um bis zu 70 Prozent eingebrochen ist, wieder nach oben treiben und jungen Familien den Weg zum Eigenheim wieder signifikant erleichtern? Auch diese Einschätzung greift wohl zu kurz. Die KIM-Verordnung ist zwar sicherlich eine Hürde, aber längst nicht die einzige. Denn schwerer wiegen die nach wie vor sehr hohen Baukosten sowie Immobilienpreise, teure Grundstücke und ganz besonders auch die durch die EZB-Zinserhöhungen massiv gestiegenen Finanzierungskosten. Für potenzielle Häuslbauer – und damit Kreditnehmer – stellt sich also auch auf anderer Ebene die grundsätzliche Frage nach der Leistbarkeit.
Inwieweit es vor dem Hintergrund der deutlich höheren Kreditkosten, die ja ohnehin auch ein Korrektiv für die Nachfrage sind, noch eine KIM-Verordnung braucht, darf aber hinterfragt werden.