"Mit dieser freiwilligen Selbstbeschränkung sorgen wir für eine Vereinheitlichung der Altersgrenze für alle von uns angebotenen Glücksspiele und Sportwetten", betont Erwin van Lambaart, Generaldirektor von Casinos Austria und der Österreichischen Lotterien. So gilt ab 10. Juli eine neue Altergrenze für den Verkauf von Wettscheinspielen und Sofortlotterien. Der Verkauf ist österreichweit nur noch an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Man wolle damit den Spieler- und Jugendschutz optimieren, wird betont.

Gegebenenfalls auch Ausweiskontrollen

Die Annahmestellen seien nun demnach "vertraglich verpflichtet, beim Verkauf von Lotteriespielen auf die Altersgrenze zu achten und gegebenenfalls eine Ausweiskontrolle durchzuführen". Dies gelte auch für die Auszahlung von Gewinnen. Wobei es Einschränkungen gibt: "Gewinne, für die der Tipp bzw. das Los von 16- bzw. 17-Jährigen vor der Umstellung auf die neue Altersgrenze gekauft wurde, werden auch nach der Umstellung noch an diese ausbezahlt."

Bei Wettscheinspielen werde dabei "das Kaufdatum der Quittung überprüft". Bei Brief- und Rubbellosen müsse eine Gewinnanforderung an die Österreichischen Lotterien gestellt werden. Anhand dieser Gewinnanforderung werde dann überprüft, "ob der Loskauf vor dem 10. Juli stattgefunden hat bzw. haben kann, wenn ja, wird dieser Gewinn auch nach der Umstellung ausbezahlt. Wenn nicht, wird die Auszahlung abgelehnt", teilen die Lotterien mit.