Mogelpackungen, also Produkte, bei denen die Füllmenge erheblich geringer ist, als es die deutlich größere Außenverpackung suggeriert, verärgern vor allem in letzter Zeit immer wieder Konsumentinnen und Konsumenten. Der Verein für Konsumenteninformation geht schon seit Längerem immer wieder gegen unterschiedliche Varianten der Unterverpackung gerichtlich vor, aktuell gegen das Tiefkühlprodukt "Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste" der bekannten Thunfischmarke "Vier Diamanten". Im Auftrag des Sozialministeriums hatte der VKI die niederländische Princes Foods B.V. geklagt, die unter der Marke "Vier Diamanten" das Produkt "Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste" vertreibt. 

Der Anlass: Die Verpackung war mit zwei Thunfischstäbchen befüllt, die nebeneinandergelegt nicht einmal die Hälfte der Verpackung ausfüllten. Dabei waren die Sticks in einem zwei Fächer bildenden Innenkarton fixiert, sodass diese drastische Form der Minderbefüllung für Verbraucher nicht einmal durch Schütteln oder Tasten erkennbar gewesen wäre. Nach der Klagseinbringung lenkte das Unternehmen ein und akzeptierte das vom VKI geforderte Unterlassungsbegehren. Das Verfahren endete in einem rechtskräftigen Unterlassungsvergleich.

Beschwerden

"Mogelpackungen sind ein Dauerbrenner beim VKI. Wir erfahren davon durch Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten oder durch gezielte Untersuchungen unserer Lebensmittelabteilung. Meist veröffentlichen wir diese Fälle in unserem Lebensmittel-Check, einige klagen wir gerichtlich", erläutert Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.