1. Für welche Veränderungen an der eigenen Wohnung oder auf dem Balkon braucht man die Zustimmung der Miteigentümer im Mehrparteienhaus?
Antwort: „Die Zustimmung braucht man im Wohnungseigentum immer dann, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer auch nur möglich erscheint“, erklärt die Grazer Rechtsanwältin Heidi Lallitsch von der Kanzlei SCWP Saxinger Chalupsky & Partner. Dabei bedarf es der Einstimmigkeit!
Im Wohnungseigentum
Darf ich auf meinem Balkon eine Markise oder eine Klimaanlage montieren?
![Wohnungseigentum ist Miteigentum (an einer Wohnanlage), also ist man in vielen Fällen auf die Zustimmung der anderen angewiesen Wohnungseigentum ist Miteigentum (an einer Wohnanlage), also ist man in vielen Fällen auf die Zustimmung der anderen angewiesen](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/dych5i-markisen_168849157318012.jpg/alternates/WIDE_1200/markisen_168849157318012.jpg)