Mit 1. August erhöht der Kärntner Stromversorger Kelag die Energiepreise. Die Arbeiterkammer Kärnten wird dazu den Gerichtsweg beschreiten und Klage einbringen. "Uns geht es um einen angemessenen Energiepreis und um Transparenz. Wenn Zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden – und hier reden wir von Preiserhöhungen von teils 90 Prozent –, dann gehört das rechtlich geprüft", sagt AK-Präsident Günther Goach. Und weiter: "Energielieferanten haben einen Versorgungsauftrag. Ob die Vorgehensweise der Kelag bezüglich der Preisanpassungsschreiben zu Preisänderungen und Änderung der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen rechtlich in Ordnung ist, muss gerichtlich geklärt werden."
Die Arbeiterkammer Kärnten erneuert auch ihre Forderungen an den Bund, systematische Maßnahmen zur Senkung des Stromgroßhandelspreises und somit eine spürbare Entlastung für die Konsumenten zu schaffen. Auch eine Offenlegung und mehr Transparenz bei der Beschaffung und der Stromerzeugung sei Gebot der Stunde.
Kritik der FPÖ
"Es ist traurig, dass die derzeit wichtigste Causa in der Regierungssitzung nicht einmal behandelt wurde. Für die Landesregierung ist die Verdoppelung der Strompreise und damit die massive Belastung der Kärntner Bevölkerung kein Thema", kritisiert FPÖ-Chef Erwin Angerer. "Wir hätten uns erwartet, dass die vier vom Land Kärnten nominierten Aufsichtsräte in der Kärntner Energieholding und der Kelag sowie Energieholding-Geschäftsführer und Kelag-Aufsichtsratschef Gilbert Isep in der Regierung Rede und Antwort stehen."
"Weiterhin günstig"
Die Kelag betont, dass sie "mit dem Vorteilstarif ab 1. August weiter zu den günstigsten Energieanbietern in Österreich zählt". Für einen Kärntner Kunden im Standardtarif mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh betragen die monatlichen Mehrkosten beim Wechsel in den Vorteilstarif sechs Euro im Monat, heißt es von der Kelag. Man sei in Kontakt mit der Arbeiterkammer Kärnten und führe regelmäßig Gespräche. Die Erfahrungen anderer österreichischer Energieanbieter mit Preisanpassungen in den vergangenen Monaten würden zeigen, "dass keine ausreichende rechtliche Klarheit besteht". Das betreffe vor allem die Definition der Transparenzvorgaben. Die Kelag begrüße daher eine rasche Klärung.