Der Manager und Investor Siegfried Wolf, ehemals CEO von Magna International, beeinsprucht die jüngst bekannt gewordene Anklage in der Causa Eurofighter wegen des Verdachts der Geldwäscherei. Wie das Ö1-"Mittagsjournal" am Freitag berichtete, erhebt auch der zweite Beschuldigte, ein früherer Magna-Manager, Einspruch gegen die Anklage.
Im Kern der Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht es um Vermögen in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro, dessen Herkunft verschleiert worden sein und das als Provisionen für Eurofighter-Gegengeschäfte gedient haben soll. Teile der Gelder seien dabei in Gold umgetauscht worden, um dadurch den Aufenthaltsort zu verschleiern.
Strafbarkeit in Österreich?
Über die Beeinspruchung der Anklage durch Wolf berichtete auch die Tageszeitung "Die Presse" am Freitag in ihrer Online-Ausgabe. Wolf, der laut Anklage mitgeholfen haben soll, Teile der Gelder zu verschleiern bzw. von Österreich in die Schweiz oder von dort nach Österreich zu bringen, führt "Presse"-Informationen zufolge vor allem rechtliche Gründe ins Treffen. Darunter etwa das Argument, dass Geld und Gold ja zum Teil in der Schweiz lagen. Daher sei zu prüfen, ob auch nach Schweizer Recht die Geldwäscherei-Bestimmungen verletzt worden seien, was nicht der Fall sei. Also scheide eine Strafbarkeit in Österreich aus.
Geldwäscheverfahren in der Schweiz eingestellt
Der Anwalt des zweiten Beschuldigten, dem zudem Falschaussage im Eurofighter-Untersuchungsausschuss vorgeworfen wird, argumentiert laut Ö1-"Mittagsjournal" in seinem Einspruch gegen die Anklage, in der Schweiz sei ein Geldwäscheverfahren gegen seinen Mandanten vor drei Jahren eingestellt worden und im Schengener Durchführungsübereinkommen sei geregelt, wenn ermittelt und ein Verfahren abgehandelt worden ist, kann es in einem anderen Vertragsstaat nicht zu weiteren Ermittlungen kommen.