Der Verein für Konsumenteninformation hat eine Klage gegen die Brauunion Österreich eingebracht, nachdem die damit geworben hatte, das Gösser-Bier "zu 100 Prozent CO2-neutral" zu brauen. Nach Einschätzung des VKI ist die Werbung irreführend, da lediglich beim Vorgang des Brauens selbst, nicht aber im gesamten Herstellungsprozess auf fossile Energie verzichtet wird. Das Landesgericht Linz folgte nun dieser Ansicht, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sowohl auf der Verpackung des Bieres als auch in Fernsehspots warb die Brauunion laut VKI mit Slogans wie "CO2-neutral gebraut" oder "Wir brauen seit 2015 zu 100 Prozent CO2-neutral" oder "100 Prozent des Energiebedarfs für den Brauprozess kommen aus erneuerbaren Energien". Die Konsumentenschützer fanden heraus, dass beim Gösser-Bier lediglich das Brauen selbst, nicht aber vor- und nachgelagerte Produktionsprozesse ohne fossile Energie auskommen. Insbesondere das energieintensive Mälzen sei nicht Teil der Rechnung gewesen.
Wärme aus Erdgas
Im Juni 2022 reichte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Strittig war im Verfahren die Frage, ob der Brauprozess auch die für die Biererzeugung notwendige Herstellung des Malzes umfasst. Die Brauerei Göss erzeugt das Malz laut VKI nicht selbst, sondern kauft es zu. Dabei werde die zur Herstellung erforderliche Wärme überwiegend aus Erdgas gewonnen. "Die Herstellung des Malzes ist nicht CO2-neutral. Das Mälzen verursacht einen erheblichen Teil der CO2-Belastung, die im Rahmen des Brauprozesses entsteht, nämlich rund 30 Prozent", sagt VKI-Juristin Barbara Bauer.
Die Brauunion vertritt den Standpunkt, dass das Mälzen technisch gesehen nicht zum Brauvorgang gehört. Das Landesgericht Linz teilt die Auffassung des VKI: Konsumenten verstehen unter "Brauen" den gesamten Herstellungsprozess des Bieres ab der Ernte. Die Brauunion hat das (nicht rechtskräftige) Urteil angefochten.