Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) hat Daten aus dem Jahr 2022 zu allen Ankünften von Zügen im österreichischen Personennahverkehr ausgewertet. Dabei lag die Pünktlichkeit der ÖBB-Züge bei 94,8 Prozent. Das bedeutet eine knappe Unterschreitung des gesetzlichen Pünktlichkeitsgrades von 95 Prozent im Nahverkehr.
Die Daten stammen von der Regulierungsbehörde Schienen-Control, der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (Schig) und der ÖBB-Infrastruktur. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist.
Bahnstreik hemmt Pünktlichkeit
Der Hauptgrund für die Entwicklung sei die Erholung der Fahrgastzahlen nach der Coronapandemie gewesen. So seien mehr Reisende als 2021 befördert worden, was zu längeren Haltezeiten und Haltezeitüberschreitungen an den Verkehrsstationen geführt habe, hieß es. Die wenigsten pünktlichen Züge (90,2 Prozent) verkehrten laut Angaben der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im November. Dies sei dem Bahnstreik am 28. November geschuldet, hieß es.
Am pünktlichsten verkehrten 2022 die Züge in Vorarlberg mit einem durchschnittlichen Wert von 96,6 Prozent. Den letzten Platz im Ranking teilen sich Oberösterreich und Salzburg mit nur 93,3 Prozent im Nahverkehr. Als österreichweit pünktlichste Verbindung erwies sich der Zugverkehr im niederösterreichischen Traisental auf dem Streckenabschnitt zwischen Schrambach und Traisen. Insgesamt erreichten die ÖBB trotz Bahnstreik dort einen Pünktlichkeitsgrad von 98,8 Prozent.
Anspruch auf Entschädigung
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verwies am Dienstag auch auf die Möglichkeiten zur Entschädigung von Fahrgästen. Wird der Wert von 95 Prozent im Regionalverkehr in zumindest einem Monat nicht erreicht, erhalten Fahrgäste einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer ihrer Jahreskarte eine Entschädigung.
Der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent gilt auf für die Nutzung von Zügen mit regionalem Klimaticket. Bei Überschreitung erhalten Fahrgäste nach einer Registrierung mindestens zehn Prozent des monatlichen Bahnfahrpreises automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückerstattet.