Nehmen wir ein Beispiel: Herr A. ist kinderlos, alleinstehend, hat keine nahen Verwandten und ist schwer krank. Die letzten Wochen seines Lebens verbringt er im Spital, wo sich seine engsten Vertrauten, ein Arbeitskollege und dessen Frau, um ihn kümmern. Herr A. teilt den beiden mit, dass er ihnen alles vererben möchte, und bittet sie, zum Beweis im Spital ein Video von ihm zu machen, in dem er erklärt, dass er ihnen sein gesamtes Hab und Gut vermachen möchte. In Notsituationen sind ja mündliche Nottestamente möglich, wie er weiß. Er und das Ehepaar sind dabei allein im Krankenzimmer und Herrn A. geht es verhältnismäßig gut. "Am Ende gehen die beiden dennoch leer aus und die Republik Österreich erbt alles", sagt Stephan Plankensteiner vom Notariat Pisk & Wenger, der aus der Beratungspraxis eine Vielzahl von Irrtümern beim Thema Erben kennt.