1. Haben berufstätige Väter anlässlich der Geburt ihres Kindes einen Freistellungsanspruch?
Antwort: „Viele Kollektivverträge sehen anlässlich der Geburt eines Kindes ein bis drei Tage Freistellungsanspruch vor“, sagt die
AK-Expertin Bernadette Pöcheim.
Papamonat, Karenz & Co.
Kind und Karriere: So geht es sich für Männer aus
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