Jede Konsumentin und jeder Konsument hat ein Recht nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSVG) alle Daten zu erhalten, die
Kreditauskunfteien wie die CRIF über sie bzw. ihn speichern – und zwar innerhalb eines Monats. Der von Max Schrams gegründeten Datenschutz-NGO noyb liegt eine Vielzahl an Fällen vor, wo Betroffene erst nach weiteren Nachfragen und intensiven "Bohren" vollständige Auskünfte erhalten haben.
Die Absicht dahinter
"Die Motive für die unvollständige Auskunftserteilung sind dabei leicht auszumachen: Indem man Informationen verschweigt, hofft man, lästige Nachfragen zu vermeiden. Die meisten Konsumenten werden nicht verstehen, dass das nur ein Teilauszug ist und damit die Datenverarbeitung nie verstehen", sagt Schrems. Die CRIF versuche mit jedem Trick, ihre fragwürdige Praxis zu verschleiern. Lesen Sie hier, was Auskunfteien überhaupt speichern dürfen.
"Das hat System"
Am 2. Juni bringt noyb deshalb eine Beschwerde und Anzeige bei der Datenschutzbehörde ein und klagt die Kreditauskunftei dabei nicht zum ersten Mal. Bisher ging es um unrichtige Bonitätsauskünfte und Datenerhebungen. Diesmal betreffen Beschwerde und Anzeige "strukturelle Teilantworten", bei denen die CRIF nicht verriet, woher sie die Daten der Betroffenen hatte. "Meist stellt sich heraus, dass die Daten bei einem Adressverlag erhoben und weitaus öfter weitergeben wurden, als zuerst angegeben." Auch die Empfänger der mitunter falschen Bonitätsdaten waren nur für die letzten sechs Monate enthalten. Die DSGVO verlangt aber, alle Informationen unverzüglich und vollständig zu schicken und erlaubt einem Unternehmen nicht, willkürlich Informationen zurückzuhalten.
Fünfstellige Zahl an Betroffenen
Nach Schätzungen von noyb dürfte jährlich eine fünfstellige Personenzahl von den unvollständigen Auskünften betroffen sein. Schrems sagt: "Der systematische, absichtliche und offenkundige Rechtsbruch von CRIF ist ohne Zweifel strafwürdig." Demnach könnte eine substanzielle Strafe folgen.