Die Bundesregierung hat ihr Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz finalisiert. Das schon länger geplante Gesetz kompensiert Industrieunternehmen 75 Prozent der indirekten CO₂-Kosten mit in Summe 233 Millionen Euro. Das Gesetz muss noch vom Parlament beschlossen und von der EU-Kommission abgesegnet werden. Da es auch noch den mit 450 Millionen Euro budgetierten Energiekostenzuschuss gibt, ist der Bezug beider Förderungen ausgeschlossen. Die IV fordert aber die Möglichkeit der Kombinierung.
"Viele Unternehmen in Bereichen wie Metall, Chemie, Papier und Kunststoff müssen Zertifikate im europäischen Emissionshandel erwerben. Mit der Umsetzung des SAG 2022 sichern wir die Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit dieser heimischen Unternehmen und verhindern das Abwandern der Betriebe in Länder, in denen kein Erwerb von Zertifikaten notwendig ist, so wie das bereits 15 andere Mitgliedstaaten der EU, unter anderem Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien, gemacht haben", erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Medieninfo.
Auszahlung über die Förderbank aws
Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG) war – als Teil eines Antiteuerungspakets – bis Mitte Juli 2022 in Begutachtung und zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst 2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank aws bis Ende des Jahres erfolgen.
Verlängerung bis 2030 gefordert
Die Wirtschaftskammer Österreich forderte die Politik auf, das Gesetz rasch zu beschließen. Die Zeit dränge, denn die Inanspruchnahme der Kompensationszahlungen sei beihilfenrechtlich nur möglich, wenn die Auszahlungen für 2022 bis Ende 2023 erfolgen, sagte Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Kammer. Nachdem die Regierung den Entwurf des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes (SAG) im November 2022 in den Nationalrat eingebracht habe, habe die Beschlussfassung bisher auf sich warten lassen.
"Dies ist ein positives Signal für die stromintensive Industrie und ermöglicht in weiterer Folge die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie", so Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) und meint weiter: "Unerlässlich ist nun in einem nächsten Schritt die Verlängerung und Notifizierung über das Jahr 2022 hinaus bis 2030, um mehr Chancengleichheit im innereuropäischen Wettbewerb herzustellen." Zudem brauche es die Möglichkeit der Kombinierung mit dem Energiekostenzuschuss, wie es etwa auch in Deutschland der Fall ist.