Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) warnt erneut vor gefälschten Beschlüssen und Schreiben, in denen Betrüger die Überweisung von fiktiven "Verwaltungsstrafen" fordern. Dabei werden Logo, Geschäftszahl, Unterschriftenformel und elektronische Signatur eines Beschlusses bzw. eines Schreibens des Präsidiums des BVwG verwendet und Betroffene aufgefordert, die "Strafen" auf ein angegebenes Konto zu überweisen.
Der Inhalt dieser Schreiben habe keinen realen Bezug zu Entscheidungen des BVwG und entfalte keine Rechtswirkungen, teilte das Gericht in einer Aussendung mit. "Den darin enthaltenen Forderungen zur Zahlung von Verwaltungsstrafen ist keinesfalls Folge zu leisten." Wer nach Erhalt eines derartigen Schreibens unsicher ist, kann sich unter kommunikation@bvwg.gv.at direkt an das Gericht wenden. Dieses hat die gefälschten Dokumente zur Prüfung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt.