Der Monatswechsel bringt eine Reihe von Änderungen und Neuerungen mit sich. Von höheren Strafen, über neue Fristen bei Fundsachen bis hin zum Kreditzugang und zu den Mietpreisen.

Kreditvergaben

Unter die Neuerungen fällt ein – lange geforderter, diskutierter und nun umgesetzter – erleichterter Kreditzugang für Seniorinnen und Senioren. Ab 1. Mai müssen Banken nicht mehr in erster Linie auf die Lebenserwartung abstellen, sondern darauf, ob genug Sicherheiten vorhanden sind. Die neuen Regeln sehen vor, dass eine Kreditvergabe nun grundsätzlich möglich sein soll, sofern durch Vermögenswerte "eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags" sichergestellt sei, wie es im Gesetzestext heißt. Gleichzeitig muss es wahrscheinlich sein, dass die Kunden zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Für die Erben gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen und so eine Verwertung vermeiden können. Bislang wurde der Kredit im Todesfall automatisch fällig gestellt. Wieweit die Banken in Zukunft wirklich Produkte für Senioren anbieten, ist offen. Die neue Regelung impliziert ja nicht, dass ein Senior ein Recht auf einen Kredit hat. Ein Massenphänomen sind allerdings weder die Nachfrage nach Seniorenkrediten noch Beschwerden von Bankkunden, altersbedingt keinen Kredit zu bekommen. Das bestätigen sowohl die Konsumentenschützer des VKI als auch Franz Rudorfer von der österreichischen Bundessparte Bank und Versicherung. Er sagt: "In einem Untersuchungszeitraum von sieben Monaten, noch vor Corona, haben wir diesbezüglich gerade einmal 4 bis 5 Beschwerdeschreiben bekommen."

Mietpreise

Für Neuverträge sind jene Mieten, die an den gesetzlichen Richtwert gebunden sind, bereits mit 1. April um satte 8,6 Prozent angehoben worden. Mit 1. Mai sind nun auch bestehende Richtwertmieten davon betroffen. Grundsätzlich gilt: Die Richtwertanpassungen sind zwar durch das Gesetz bedingt, Vermieter sind aber nicht dazu verpflichtet, die Mieten zu erhöhen. Wer einen Mietvertrag etwa in einem privaten Altbau – errichtet vor 1945 – nach dem 1. März 1994 unterschrieben hat, unterliegt dem Richtwertsystem. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch.

Verkehrsstrafen

Für einige Verkehrsdelikte gelten mit Mai unterdessen neue Strafhöhen. So wird die Strafe für das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung auf 100 Euro verdoppelt, wie der Arbö mitteilt. Bei einer Missachtung der Gurten- oder der Sturzhelmpflicht werden nun 50 statt 35 Euro fällig.

Fundsachen

Mit Mai tritt zudem die sogenannte "Fundrechts-Novelle 2023" in Kraft. Sie ermöglicht es, dass Finderinnen und Finder Gegenstände im Wert von bis zu 100 Euro schon nach einem halben Jahr behalten dürfen, wenn sich der Besitzer oder die Besitzerin nicht meldet. Bisher galt eine Frist von einem Jahr. Der Hintergrund für diese Neuregelung: Durch die Verkürzung sollen u. a. Lagerflächen reduziert und Fundbehörden entlastet werden, was großes Einsparungspotenzial für Städte und Gemeinden mit sich bringt. Hinzu kommt, dass laut langjährigen Statistiken ohnehin nicht einmal Prozent von verloren gegangenen Gegenständen nach sechs Monaten noch aus den Fundbüros abgeholt werden. Gegenstände von einem "gemeinen Wert" über 100 Euro müssen von den Fundbehörden jedoch weiterhin ein Jahr aufbewahrt werden.

Energietarife

Nachdem die Preise für Strom und Gas zuletzt nur eine Richtung kannten – und zwar steil nach oben –, kommt es bei einzelnen Anbietern – auch bei Bestandskundenverträgen – nach und nach wieder zu Senkungen. Flexible Tarife, die sich nach den aktuellen Börsen- und Großhandelspreisen richten – und auf Bewegungen nach unten, aber auch oben unmittelbar reagieren –, sind in den letzten Monaten bereits markant gefallen. Bei Fixtarifen sieht die Lage meist anders aus. Nun kommt es aber auch hier zu etwas Bewegung. So senken die Energie Steiermark und die Energie Graz mit Mai ihre Gaspreise, in den nächsten Monaten folgen bei einigen Anbietern auch Strompreissenkungen. Für Haushalte gilt jedenfalls: Tarifvergleiche zahlen sich wieder aus, der Online-Tarifrechner der E-Control bietet für Wechselwillige einen guten Überblick