Die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich ließen jeweils einen rosa- oder pinkfarbenen Nagellack aus zehn Kinderkosmetiksets im Labor der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) auf allergieauslösende Konservierungsstoffe sowie Schwermetalle untersuchen. Eingekauft wurde bei Parfümerie-, Drogeriemarkt- und Einzelhandelsketten sowie Spielzeugläden. Hier geht es zur gesamten Testtabelle.

Konservierungsstoffe

Zur Konservierung wässriger Produkte, wie etwa Wasch-, Pflege- oder Reinigungsmittel, werden Isothiazolinone eingesetzt. In Kosmetika ist deren Einsatz aufgrund ihres allergieauslösenden Potenzials nach EU-Recht nur mehr eingeschränkt erlaubt oder sogar ganz verboten. Eine Probe ("Pop Girl – Mini Beauty Case Set") enthielt ein Gemisch aus Methylisothiazolinon und Methylchloroisothiazolinon. Diese Konservierungsstoffe sind in Kosmetikprodukten, die auf der Haut bzw. dem Haar verbleiben, verboten. Da es sich bei Nagellack um ein sogenanntes "Leave-on"-Produkt handelt, welches nach der Anwendung über längere Zeit auf den Nägeln verbleibt und bei der Verwendung von Kindern davon auszugehen ist, dass es mit der angrenzenden Nagelhaut in Kontakt kommt, wurde diese Probe als "nicht sicher" beanstandet.

"Nicht sicher"

Ebenso als nicht sicher beurteilt wurde eine Probe ("Suncoat Girl Kit – Little Valentine Natural Nail Salon Kit") , die den Konservierungsstoff Benzisothiazolinon enthielt. Dieser darf weder in auf der Haut verbleibenden noch in abzuspülenden Kosmetika als Konservierungsmittel eingesetzt werden. Darüber hinaus waren bei diesem Produkt auch noch die irreführenden Werbeversprechen hinsichtlich Natürlichkeit und Umweltfreundlichkeit zu beanstanden. Mehrere laut Bestandteilliste darin enthaltene Stoffe sind entgegen der Werbeaussagen keine Naturstoffe, und Glitzerpartikel aus Mikroplastik gelten als umweltschädlich.

Schwermetalle

Da Kinder gerne an den Nägeln kauen, ist die Aufnahme von Problemsubstanzen in Nagellacken nahezu unvermeidbar. Als besonders vulnerable Gruppe sind sie dahingehend also besonders zu schützen.
In sechs Proben konnte Blei, in einem Produkt zudem noch Arsen nachgewiesen werden. Die gemessenen Gehalte waren allerdings sehr gering, sodass sie als technisch unvermeidbare Verunreinigung gelten bzw. sich kein nennenswertes Risiko durch die Verwendung dieser Produkte ableiten lässt. Bei vier Proben lagen die Schwermetallgehalte unterhalb der Nachweisgrenze.

Nagellack bitte nur ausnahmsweise

Viele Eltern bevorzugen bei Kindernagelfarben Produkte auf Wasserbasis. Es ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, dass diese frei von Problemstoffen sind. Dies zeigte sich sowohl bei den beiden zu beanstandenden Proben in diesem Test als auch in Schwerpunktkontrollen durch die Ages.