Die im Herbst eingesetzte Preiskommission hat keine ungewöhnlichen Preiserhöhungen bei Treibstoffen und Heizöl festgestellt. Daher seien Preiseingriffe auf Grundlage des Preisgesetzes nicht gerechtfertigt, fasste Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) das Ergebnis des Abschlussberichts bei einer Pressekonferenz zusammen.

Die Preiskommission, die aus Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer und vier Ministerien zusammengesetzt ist, sei mit "überwiegender Mehrheit" zu diesem Schluss gekommen, sagte Kocher. Allein die Arbeiterkammer (AK), die die Kommission im Herbst einberufen hatte, widersprach dem Ergebnis und gab eine "dissenting opinion" ab.

In 15 Sitzungen analysierte das Gremium Daten, befragte Fachleute sowie Unternehmen und tauschte sich mit anderen europäischen Wettbewerbsbehörden aus, so Kocher. Untersucht wurde dabei der gesamte Markt, von der Raffinerie bis hin zur Tankstelle. Zwar habe man dabei hohe Preiserhöhungen festgestellt, aber "keine ungewöhnlichen Abweichungen" von der internationalen Marktsituation. Aus diesem Grund gebe es gesetzlich keine Grundlage dafür, um in die Preise einzugreifen, erläuterte der Wirtschaftsminister.

AK widerspricht

Aus Sicht der Arbeiterkammer ist die Einstellung der Preiskommission "nicht nachvollziehbar". Eurostat-Daten würden klar zeigen, dass die Preise in Österreich deutlich stärker gestiegen seien als im europäischen Durchschnitt, heißt es in einer Aussendung. "Es ist für die AK auch unverständlich, dass trotz Rekordinflation und Rekordgewinnen der Mineralölkonzerne die Möglichkeiten des Preisgesetzes nicht genutzt wurden, um die Preispolitik der Konzerne auf den Prüfstand zu stellen." Die Untersuchung zeige laut AK, dass das Preisgesetz "in der derzeitigen Form kein taugliches Mittel zur Bekämpfung der Inflation ist und rasch novelliert werden muss".

Nach Ansicht des Wirtschaftsministers ist das Preisgesetz zwar "nicht perfekt" und man könne darüber diskutieren, ob das Preisgesetz tatsächlich streng genug sei. Wichtiger sei Kocher aber, keine falschen Hoffnungen zu wecken. Bei Preiseingriffen bestehe immer die Gefahr von Versorgungsengpässen, die sich im konkreten Fall etwa in langen Schlangen vor den Tankstellen äußern würden. Vielmehr müsse ein funktionierender Wettbewerb durch starke Kontrollen sichergestellt werden.

Hohe Gewinnmargen bei Raffinerien

Auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Treibstoffmarkt vergangenes Jahr untersucht. Laut Natalie Harsdorf-Borsch, der interimistischen Leiterin der BWB, haben die Wettbewerbshüter eine "Verdoppelung bis Verdreifachung" der Gewinnmargen von Raffinerien festgestellt, nicht aber bei Tankstellen. Beweise für Preisabsprachen und damit einen Verstoß gegen das Kartellrecht habe die Behörde nicht gefunden. Gleichzeitig betonte Harsdorf-Borsch, dass es international viele "weiße Flecken" gebe. Schätzungen zufolge würden nur 15 bis 20 Prozent aller Kartelle aufgedeckt.

Für Konsumentinnen und Konsumenten gebe es derzeit viele "Brandherde". Klar sei, dass es einen "Zusammenhang zwischen eingeschränkten Wettbewerb und hohen Preisen" gebe. "Dort, wo der Wettbewerb funktioniert, steigen die Preise nicht im selben Ausmaß", sagte Harsdorf-Borsch. Derzeit nehme die BWB jene Branchen unter die Lupe, in denen der Preisauftrieb besonders spürbar ist, darunter etwa die Lebensmittelbranche. Hier gebe es "überdurchschnittliche Preiserhöhungen und viele Beschwerden von Konsumenten und Unternehmen". Ziel sei es festzustellen, ob die Preiserhöhungen mit den Kostensteigerungen einhergehen, wohin die zusätzlichen Gewinne fließen und ob unfaire Praktiken angewandt werden. Dazu befrage die Behörde Händler und Lieferanten.