Laut EU-Kommission sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen - etwa für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen. "Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren statt zu ersetzen", teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden, hieß es.
So soll verhindert werden, dass Produkte unnötig weggeworfen werden. Nach Ablauf der Garantie sollen durch das Vorhaben zudem einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten geschaffen werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Waschmaschinen oder Geschirrspüler sowie zu einem späteren Zeitpunkt Tablets und Smartphones zu reparieren. So sollen Käufer für fünf bis zehn Jahre bei Herstellern einfordern können, dass Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, auch repariert werden. Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben. Konkret heißt es: "Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch."
Vermittlungsplattform für Reparaturen
Darüber hinaus sollen Hersteller informieren, welche Produkte sie selbst reparieren müssen. Auf einer nationalen Online-Vermittlungsplattform sollen sich Bürgerinnen und Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.
Über die Vorschläge müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten und einen Kompromiss zu den Vorschlägen aushandeln. Bis Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Vorhaben profitieren, dürfte also noch etwas Zeit vergehen.