Die EU-Kommission hat am Montag beim Salzburger Energydrink-Hersteller Red Bull wegen des Verdachts illegaler Absprachen und Verstoßes gegen die EU-Kartellregeln eine Razzia durchgeführt. Am Dienstagvormittag teilte die Kommission mit, dass Ermittlungen gegen eine in mehreren EU-Staaten aktive Firma im Energydrink-Sektor eingeleitet wurden.
Red Bull bestätigte der APA die Durchsuchung der Firmenräumlichkeiten mit den Worten, einen "Besuch" von EU-Beamten erhalten zu haben.
Die Kommission habe laut Presseinformation "Bedenken, dass das überprüfte Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten". Das überprüfte Unternehmen – Red Bull – habe möglicherweise auch gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten.
Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Kollegen der nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten begleitet, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden.
Red Bull will mit Behörden zusammenarbeiten
Weitere Details zu den Ermittlungen führte die Kommission in der Pressemitteilung nicht an. Auch die Antwort des Getränkeherstellers selbst bestand nur aus drei Sätzen: "Am Montag, dem 20. März, besuchten Beamte der EU-Kommission unsere Räumlichkeiten. Wir werden selbstverständlich mit ihnen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, zusammenarbeiten. Anfragen nach weiteren Informationen sollten direkt an die EU-Kommission gerichtet werden." Involviert ist auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Beamte im Auftrag der Kommission im Einsatz
Die Durchsuchungen finden seit Montag statt und können laut der Kommission je nach "Komplexität des Falls" und dem "Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen" noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Beamte der BWB seien im Auftrag der EU-Kommission an Ort und Stelle, um die Hausdurchsuchungen durchzuführen, erklärte am Dienstagnachmittag ein Sprecher. Relevante Daten würden sichergestellt, sollten welche gefunden werden. Wie lange die Hausdurchsuchungen noch dauern, könne er derzeit nicht abschätzen.
Die Kommission sprach von "unangekündigten Inspektionen". Ob sich das Unternehmen tatsächlich eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht hat, stehe noch nicht fest, unterstrichen die Wettbewerbshüter.
Unangekündigte Nachprüfungen seien, so die Kommission, "ein erster Schritt in einer Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken". Es gebe keine gesetzliche Frist für den Abschluss von Untersuchungen über wettbewerbswidriges Verhalten. Explizit weist die Kommission auf ihr Kronzeugenprogramm hin. Unternehmen, die an einem geheimen Kartell beteiligt waren, können die Geldbuße erlassen oder erheblich ermäßigt werden, wenn sie das Verhalten melden und während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym als Whistleblower der Kommission melden.