Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) führte im Juli 2019 Hausdurchsuchungen bei mehreren in der Submetering-Branche tätigen Unternehmen durch. Es bestand der Verdacht, dass unter anderem Treffen eines Branchenverbandes dazu genutzt wurden, um sich über Marktparameter auszutauschen oder abzusprechen. Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt. Deshalb hat der BWB einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen zwei weitere Unternehmen in der Submetering-Branche gestellt, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Schon zuvor hatte die BWB in diesem Fall Anträge gegen zwei Firmen eingebracht. Unter Submetering versteht man die Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in Wohn- und Bürogebäuden.

Kronzeugen

Das Tiroler Unternehmen Techem Messtechnik GmbH stellte in diesem Fall als erstes Unternehmen einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Es sei daher keine Geldbuße, sondern nur die Feststellung der Zuwiderhandlung beim Kartellgericht beantragt worden, so die BWB.

Gegen das zweite Unternehmen, den Messgeräte-Dienstleister ista, verhängte das Kartellgericht eine Geldstrafe von 2,2 Millionen Euro. Aufgrund der umfassenden Kooperation der ista mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms sei gegen ista die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt worden, heißt es von der BWB.