Bestehende Handyverträge werden mit April für viele Kundinnen und Kunden teurer. Drei und A1 haben Preisanhebungen der Gebühren bereits bestätigt, auch Magenta hebt dieser Tage Tarife an. Drei werde die Gebühren laut Arbeiterkammer je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben, A1 um 8,5 Prozent. In vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren an den Verbraucherindex anzupassen.
Telefonietarife bei Drei werden dadurch ab 1. April um durchschnittlich 2,20 Euro monatlich teurer werden, Datentarife um zwei Euro. Bei A1 werden die Grundgebühren und Servicegebühren mit einer Preiserhöhung von 8,5 Prozent betroffen sein. Magenta hat sich laut AK zu den Preisanpassungen nicht explizit geäußert, zahlreiche Bestandskunden registrieren aber ebenfalls Erhöhungen.
Kleinere Anbieter haben keine Klauseln
Kleinere Mobilfunkanbieter wie Spusu, HOT, georg oder krone mobil hätten keine Klauseln in ihren Verträgen, die diese Indexanpassungen erlauben würden. Mitte Jänner habe aber Yesss bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.
Verbraucher haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, laut einem EuGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht.
Drei: AK betreibt Panikmache
Erbost reagiert man auf die Arbeiterkammer-Erhebung bei Drei. Die Kammer würde "unlautere Panikmache" betreiben. Während die Kosten in fast allen anderen Lebensbereichen zuletzt "exorbitant gestiegen seien",
sei Kommunikation und Nachrichtenübermittlung "der einzige Lebensbereich, in dem die Ausgaben laut Statistik Austria in den vergangenen Jahren kontinuierlich sinken", lässt Drei in einer Aussendung wissen.
Im Dezember 2022 hätten die Haushalte laut Statistik Austria in der "Hauptgruppe Nachrichtenübermittlung" des Verbraucherpreisindex um 3,1 Prozent weniger ausgegeben als im Jahr davor, während sich das Leben insgesamt im gleichen Zeitraum um mehr als 10 Prozent verteuert hätte.
Nicht zuletzt, so Drei, seien entsprechende Wertanpassungen "kein Mobilfunkspezifikum, sondern seit jeher fixer Bestandteil eines Großteils
laufender Verträge von Wohnungsmiete über Versicherungen bis zu Strom- und Gas".