Zwei Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich Zeit, die Lohnzettel für die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln – also bis Ende Februar des Folgejahres. Jahreslohnzettel sind die Voraussetzung für die Durchführung eines Steuerausgleichs durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Prozedere scheint in diesem Jahr aber nicht überall reibungslos zu funktionieren. Die Fachhochschule Kärnten (FH Kärnten) etwa machte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anfang März darauf aufmerksam, dass es beim Finanzamt "zu Problemen bei der Einspielung der Jahreslohnzettel" gekommen sei, diese beträfen nicht nur die FH Kärnten.

Die Lohnzettel der FH Kärnten etwa wurden bereits am 20. Februar übermittelt, seien aber teilweise noch nicht einsehbar, bestätigt die Pressestelle. Demnach arbeite das Finanzamt bereits "intensiv an einer Lösung".

"Kein Fehler festgestellt"

Aus dem Finanzministerium heißt es, die Einspielung der Lohnzettel im Finanzministerium laufe "plangemäß, ein Fehler konnte nicht festgestellt werden". Von den rund zehn Millionen zu erwartenden Lohnzetteln seien sieben Millionen bereits eingespielt worden. "Da kurz vor Fristende, Ende Februar, stets eine besonders große Menge an Daten geschickt wird, kommt es hier zwischen Übermittlung und Sichtbarkeit von Lohnzetteln zu einer Verzögerung von einigen Tagen."

Lohnzettel, die am 20. Februar eingebracht wurden, seien jedoch in der Regel bereits sichtbar. "Ob die Lohnzettel einer Organisation fehlerhaft sind und daher von ELDA – ein elektronisches Datenaustauschsystem, Anm. – zurückgewiesen werden, müsste der Einbringer selber erkennen", heißt es aus dem Finanzministerium auf eine Anfrage der Kleinen Zeitung weiter.

"Sollten die am 20. Februar eingebrachten Lohnzettel noch nicht sichtbar sein, dann würden wir dem gerne nachgehen und gerne können sich die Betroffenen direkt bei uns melden", lautet der Ratschlag aus dem Finanzministerium an Betroffene.