Ich habe wie immer den Familienbonus Plus bereits über meinen Arbeitgeber geltend gemacht. Doch heuer ergibt die Vorausberechnung meiner Steuerrückzahlung viel weniger. Wie kann das sein?
Womöglich liegt es daran, dass Sie den Familienbonus Plus nicht angeklickt haben. Er ist bei einer Veranlagung immer zu beantragen, auch dann, wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist.