Seit Herbst greifen strengere Vergaberegeln für Immobilienkredite. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft und wie berichtet auch nach Meinung von Banken sorge dies für Probleme. "Die Erfahrungen nach rund einem halben Jahr zeigen, dass die Anzahl der Darlehen um 50 bis 70 Prozent eingebrochen sind", kritisierte am Freitag Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in einer Aussendung.
"Die Chance, Eigentum zu erwerben, statt ewig in Miete zu wohnen, werden erheblich eingeschränkt", äußert Gollenz eine Kritik, wie sie auch von Banken kam, die mit Immobilienkrediten freilich gute Geschäfte machen. "Die eigene Immobilie ist aber die beste Pensionsvorsorge, um später, wenn das Darlehen abbezahlt ist, niedrige laufende Kosten zu haben", argumentiert der Branchensprecher der heimischen Immobilienwirtschaft.
"Unüberwindbaren Hürden"
Auch die Vertretung der Immobilienmakler argumentiert mit "unüberwindbaren Hürden" etwa für Jungfamilien. Praxisfremd sei etwa, dass man eine vorhandene Immobilie verkaufen müsse, erst dann eine neue erwerben könne. Bestehende Immobilien sollen aus Sicht von Banken und Immobilienwirtschaft wieder zur Gänze angerechnet werden können. Womöglich könnte man sich bei einer etwaigen Lockerung der verschärften Regeln darauf einigen, dass ein Anteil einer bestehenden Immobilie angerechnet werden könne.
So hieß es zuletzt in den "Oberösterreichischen Nachrichten", dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) sich eine 70-prozentige Anrechnung vorstellen könne. "Da ein Verkauf einer Immobilie vielfach mehrere Monate in Anspruch nimmt, ist es kaum möglich, seine aktuelle Wunschimmobilie zu erwerben, da diese in der Regel dann nicht mehr am Markt ist", argumentierte Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler im WKÖ-Fachverband, am Freitag in einer Aussendung.
Gewerkschaft Bau-Holz: "Arbeitsplätze gefährdet"
Unterstützung kam am Freitag dann auch von der Gewerkschaft Bau-Holz. "Jungfamilien müssen die Möglichkeit bekommen, bei ausreichend vorhandenen Sicherheiten ihr Eigenheim wieder finanzieren zu können", so Vorsitzender Josef Muchitsch, designierter FSG-Chef und SPÖ-Politiker. "Arbeitsplätze sind gefährdet. Mittlerweile steht fest, dass der damalige Weg (strengere Vergabekriterien umzusetzen, Anm.) der falsche war."
Deutsche Banken mischen mit
"Aktuell führt dieses Dilemma dazu, dass alternativ etwa mit deutschen Banken, die nicht an diese Vorgaben gebunden sind, finanziert wird, was für die Betroffenen höhere Kosten bedeutet", so wiederum WKÖ-Vertreter Gollenz. Also sollten "Zwischenfinanzierungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden". Der Immobilienwert aus der Immobilie, die verkauft werden soll, sei schließlich gänzlich vorhanden. Das minimiere Ausfallsrisiken für die Banken.
"Exzessive Aspekte der Immobilienkreditvergabe"
Grundsätzlich ist es laut FMA Ziel der Verordnung, "die exzessiven Aspekte der Immobilienkreditvergabe zu adressieren". Kreditnehmer sollen sich den Kredit "tatsächlich leisten" können. Seit der strengeren Auslegung der sogenannten KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) dürfen Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.
Speziell Letztere treibe Menschen in den Mietmarkt. "Das könnte neuerlich Druck auf die Höhe der Mieten auslösen." Gollenz meint, die Schuldendienstquote "sollte nicht starr vorgegeben sein, sondern alle Komponenten – wie etwa niedrige Kosten bei besonders energieeffizienten Gebäuden – berücksichtigen". Wichtig wäre das "vor allem bei Immobilienfinanzierungen mit Fixzinssatz auf eine Mindestlaufzeit", so Wimmer dazu.
"Schon durch Zinsanhebungen belastet"
Besonders schwer hätten es die Immobilienverkäuferinnen und -verkäufer, so die Wirtschaftskämmerer. Diese seien "schon durch die Zinsanhebungen belastet" und hätten es "generell immer schwerer, für sich und die nächsten Generationen Eigentum zu schaffen".
Am 13. Februar soll es eine entscheidende Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) in Wien geben. Dort sitzen Vertreter des Finanzministeriums, von denen einer das Gremium auch leitet, sowie Vertreter der Nationalbank (OeNB), des Fiskalrats und der FMA. Die FMA folgt verpflichtenden Empfehlungen des Gremiums und ist für die Verordnung zuständig.