Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz sowie das Melde- und Kraftfahrgesetz, Scheinselbstständigkeit, Arbeitskräfteausbeutung, Lohn- und Sozialdumping, Schwarzarbeit: Die Liste der Beanstandungen ist lange, die Zahl der Anzeigen (50) hoch. Ein "behördenübergreifender, sorgfältig geplanter Schwerpunkteinsatz" hat, wie nun bekannt gegeben wurde, Anfang Dezember "massive Gesetzesübertretungen" bei einem großen Paketdienstleister mit Sitz in Salzburg aufgedeckt. Am Einsatz seien das Finanzamt Österreich (FAÖ), die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) des Finanzministeriums sowie das Innenministerium beteiligt gewesen. Insgesamt handelte es sich um 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einen Diensthund des FAÖ.
Strafanträge und Anzeigen
Bei der unangekündigten Großkontrolle am Betriebsgelände des Paketdienstleisters seien 91 arbeitende "selbstständige" Frächter sowie rund 20 Personen an Eigen- und Leasingpersonal geprüft worden. "Dabei wurden massive Übertretungen sowohl im Sozialversicherungsgesetz als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt." Es folgten Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sowie Anzeigen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie dem Meldegesetz, dem Güterbeförderungsgesetz und dem Kraftfahrgesetz. "In diesem Fall ist die Vielzahl der Gesetzesmaterien besonders beeindruckend, die nur behördenübergreifend und gemeinsam kontrolliert und sanktioniert werden können."
"Alarmierende Aussagen der selbstständigen Frächter"
Die Behörden verweisen auf "besonders alarmierende Aussagen der selbstständigen Frächter" im Zuge der Kontrolle: "Manche gaben an, dass sie bis zu 77 Stunden, teilweise von 4.00 Uhr bis 24.00 Uhr, pro Woche arbeiten würden." Zudem würden sie ohne Unterkunft auf einem Autobahnparkplatz nächtigen. "Andere geben an, mit bis zu sieben Personen in einem Matratzenlager zu nächtigen." Hinzu seien "mündliche Dienstanweisungen der Auftraggeber" gekommen sowie "Pönalen in Höhe von bis zu 500 Euro für Tourenausfälle", die aufgrund von Krankheit oder Urlaub entrichtet werden müssen.
Finanzminister Magnus Brunner hielt in einer Aussendung fest: "Mit intensiv geplanten Kontrollen treten wir gesetzeswidrigen Machenschaften in dieser Branche verstärkt entgegen und schützen damit unsere ehrlichen Wirtschaftstreibenden." Scheinunternehmen und Scheinselbstständigkeit würden dem Wirtschaftsstandort enorm schaden. "Darüber hinaus stehen sie in diesem Fall in Verbindung mit anderen Delikten wie Arbeitskräfteausbeutung."