Trotz des hohen Anteils der Eigenproduktion erhöht der Österreichs größter Stromerzeuger, der Verbund, mit 1. März die Strompreise für Bestandskundinnen und -kunden. Begründet wird dies mit "deutlich höheren Beschaffungskosten" für elektrische Energie für das Jahr 2023 – diese hätten sich im Vergleich zu 2022 um mehr als 170 Prozent und im Vergleich zu 2021 sogar um über 400 Prozent erhöht, heißt es in einer Aussendung.
Diese Erhöhungen würden aber nicht in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergegeben werden, erklärt man seitens des Verbundes, und spricht von Strompreiserhöhungen "lediglich im unbedingt notwendigen Umfang". Konkret steigt der Arbeitspreis von Stromkundinnen und -kunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment auf 23,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto bzw. 28,68 Cent pro Kilowattstunde brutto. Der Grundpreis erhöht sich auf Basis des Anstiegs beim Verbraucherpreisindex (VPI) um durchschnittlich 22 Cent pro Monat.
Da der Startpunkt für die Preiserhöhung "unterschiedliche Preisniveaus in den einzelnen Tarifmodellen", sei der Vergleich schwierig, teilt eine Verbund-Pressesprecherin auf Anfrage der Kleinen Zeitung mit. Kundinnen und Kunden würden in ihren Schreiben basierend auf ihren individuellen Tarifmodellen detailliert informiert.
Günstigere Preise für Neukunden
Günstiger werden die Preise hingegen für Neukunden. Der Verbund reflektiere die – von einem sehr hohen Niveau – sinkenden Großhandelspreise mit einer Tarifsenkung auf 33 Cent pro kWh netto bzw. 39,6 Cent pro kWh brutto - von zuletzt 41 Cent netto / 49,2 Cent pro kWH (brutto).
Für durchschnittliche Stromkunden mit einem jährlichen Verbrauch von 3500 kWh bedeutet diese Preiserhöhung unter Berücksichtigung der seit 1. Dezember gültigen Stromkostenbremse laut Verbund Mehrkosten von rund fünf Euro pro Monat brutto. Bei einer Jahresabnahmemenge von weniger als 2900 kWh – das treffe auf mehr als Hälfte der Bestandskundinnen und -kunden zu – führe die Preisänderung wegen der Strompreisbremse zu keiner Erhöhung der Energiekosten.
Kündigung, wenn nicht einverstanden
Die Energiekosten – der Arbeitspreis – machen rund die Hälfte der Energierechnung aus, der Rest entfällt auf Netzgebühren, Steuern und Abgaben.
Der Verbund will ab Mitte Jänner alle betroffenen Kundinnen und Kunden in einem persönlichen Anschreiben über die neuen Preise informieren. Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann bis Ende Februar vom gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.