Bereits im Juli 2022 hat der Verein für Konsumenteninformation in seiner Klage gegen den Kärntner Energieversorger Kelag Recht bekommen. Der Oberste Gerichtshof erklärte die von den Konsumentenschützern beanstandeten Preisklauseln, die bis Februar 2020 Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromrechnung waren, für gesetzeswidrig. Der VKI forderte schon damals die Rückzahlung an die Kunden, doch laut Juristen der Kelag gab es damals "keine Rechtsgrundlage".